Börseninformationen

13.06.2024 16:28:42 - Polen setzt Beauftragten für deutsch-polnische Zusammenarbeit ein

WARSCHAU (dpa-AFX) - Polen will einen Beauftragten für die deutsch-polnische Zusammenarbeit ernennen, um das zwischenzeitlich angeschlagene nachbarschaftliche Verhältnis wieder ins Lot zu bringen. Der Beauftragte solle in Kürze vom Außenministerium ernannt werden, sagte ein Sprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur PAP. Zu seinen Aufgaben wird unter anderem die Verbesserung der gesellschaftlichen und grenznahe Zusammenarbeit gehören.

Der Beauftragte soll demnach aber auch das Außenministerium in seinem Dialog mit der deutschen Seite über den Umgang mit der Geschichte unterstützen. Insbesondere gilt das für den geplanten Bau des Deutsch-Polnischen Hauses in Berlin - einem Ort der Begegnung und des Erinnerns an die Opfer der deutschen Besatzung in Polen von 1939 bis 1945.

Auf deutscher Seite gibt es schon seit 2004 das Amt eines Koordinators für deutsch-polnische Zusammenarbeit beim Auswärtigen Amt. Gegenwärtig ist dies der SPD-Bundestagsabgeordnete Dietmar Nietan. Auf polnischer Seite gab es in den vergangenen Jahren kein Pendant mehr. Die nationalkonservative PiS-Regierung, die das Land von 2015 bis 2023 führte, belastete das Verhältnis zwischen beiden Ländern mit antideutschen Tönen und der Forderung nach 1,3 Billionen Euro Weltkriegs-Reparationen.

Unter der seit Dezember amtierenden Mitte-Links-Regierung von Donald Tusk hat sich der Ton vollkommen geändert. Das Thema Reparationen ist allerdings nicht komplett vom Tisch. So hat Außenminister Radoslaw Sikorski von Berlin Vorschläge dazu gefordert, in welcher Form Polen Wiedergutmachung für die während des Zweiten Weltkriegs erlittenen Schäden erhalten soll. Sikorski sagte, Deutschland könne sich etwa am Wiederaufbau zerstörter historischer Bauten in Polen beteiligen oder Unterstützung leisten für überlebende polnische Bürger, die Opfer des Nazi-Terrors während der Besatzungszeit waren./dhe/DP/ngu


Quelle: dpa-AFX

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH