Allane SE: Nichtanwendung der Aufwandserfassung eines außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs aufgrund von Rest- und Marktwertdifferenzen
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EQS-Ad-hoc: Allane SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Allane SE: Nichtanwendung der Aufwandserfassung eines außerplanmäßigen
Abschreibungsbedarfs aufgrund von Rest- und Marktwertdifferenzen
23.08.2024 / 13:36 CET/CEST
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Allane SE: Nichtanwendung der Aufwandserfassung eines außerplanmäßigen
Abschreibungsbedarfs aufgrund von Rest- und Marktwertdifferenzen
Pullach, 23. August 2024 - Der Vorstand der Allane SE hat nach umfassender
Analyse beschlossen, die am 12. August 2024 kommunizierte Anpassung der
Bilanzierungsmethodik an die Rechnungslegungsstandards der übergeordneten
Muttergesellschaft zunächst zu verschieben. Infolge dieser Entscheidung wird
die Abschreibung gemäß den in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Geschäftsberichts 2023 beschriebenen Verfahren vorgenommen.
Mit der ausbleibenden Umstellung der Bilanzierungsmethodik wird auch der
erwartete positive Ergebniseffekt nicht eintreten. Die auf Rest- und
Marktwertdifferenzen zurückzuführenden kumulierten bilanziellen
außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Leasingvermögen belasten das
Unternehmensergebnis zum 30. Juni 2024 mit einem Betrag von 44,0 Mio. Euro.
Daher erwartet die Allane SE für das erste Halbjahr 2024 ein negatives
Konzern-EBT von 24,6 Mio. Euro. Für das Gesamtjahr 2024 geht der Vorstand
von einem negativen Konzern-EBT zwischen 25 Mio. Euro und 35 Mio. Euro aus.
Die im Geschäftsbericht 2023 kommunizierte Prognose für den
Konzernvertragsbestand und den operativen Konzernumsatz bleibt unverändert
bestehen.
Kontakt:
Tobias Kuhlbusch
Investor Relations
E-Mail: ir@allane.com
Tel: +49 89 708081351
Ende der Insiderinformation
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Quelle: dpa-AFX