Börseninformationen

10.11.2024 16:16:51 - Grünen-Abgeordnete: Vor AfD-Verbotsantrag Gutachten einholen

BERLIN (dpa-AFX) - Mehrere Bundestagsabgeordnete der Grünen schlagen einen schrittweisen Weg zu einem möglichen AfD-Verbot vor. Zunächst solle Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) Gutachter beauftragen, um die Erfolgsaussichten eines Verbots zu bewerten, heißt es in einem Antrag, der ins Parlament eingebracht werden soll. Zuerst berichtete der "Spiegel" über den Antrag. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Verfasst haben ihn Renate Künast, Lukas Benner und die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Irene Mihalic.

In dem Antrag werden Bundesregierung und nachgeordnete Behörden aufgefordert, alle Materialien zur Verfügung zu stellen, die bei der Prüfung sachdienlich sein könnten. Die Länder sollen um Unterstützung gebeten werden.

Warnung vor überstürztem Vorgehen

Der Vorschlag richtet sich auch gegen einen weitreichenderen Antrag einer Gruppe um den CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz. Diese drängt auf einen baldigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die AfD zu verbieten.

Dieses Vorgehen hält die frühere Bundesministerin Künast für zu forsch. "Wir müssen erst die Beweislage sichten und sicher gehen, dass ein Verbotsantrag trägt", sagte sie dem "Spiegel". "Sonst laufen wir Gefahr, dass das Verfahren in Karlsruhe scheitert." Zwar sei die AfD in ihren Augen eindeutig eine rechtsextreme und demokratiefeindliche Partei. Der Nachweis, dass sie verfassungswidrig sei und somit verboten werden könne, sei aber nicht so einfach zu erbringen.

Im Antrag, den die Grünen-Politiker im Bundestag einbringen wollen, heißt es: Der richtige Weg sei, "sich jetzt das Material für eine gründliche Prüfung zu verschaffen" und dann "aufgrund einer fundierten Begutachtung" über einen Verbotsantrag zu entscheiden. Das Erstellen und Prüfen der Materialsammlung brauche jedoch Zeit und könne "möglicherweise nicht mehr diese Legislaturperiode abgeschlossen werden"./shy/DP/he


Quelle: dpa-AFX

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen |
2024 Infront Financial Technology GmbH