28.06.2024 13:07:22 - dpa-AFX: POLITIK: Buschmann plant besseren Schutz für Polizisten und Rettungskräfte

BERLIN (dpa-AFX) - Mit einer leichten Verschärfung des Strafrechts will
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Vollstreckungsbeamte und
Rettungskräfte besser vor Anfeindungen und Gewalt schützen. "Die Angriffe und
die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen können gravierende
Auswirkungen haben", heißt es in einem Referentenentwurf des Ministers. Neben
den individuellen Folgen für das Opfer sei auch die Funktionsfähigkeit des
Gemeinwesens gefährdet. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung"
berichtet.

Der Justizminister entspricht mit seinem Vorhaben einem Wunsch der
Innenministerkonferenz von Bund und Ländern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser
(SPD) sagte: "Ich habe nach der Silvesternacht vor eineinhalb Jahren gefordert,
dass Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, die in
Hinterhalte gelockt und dort angegriffen werden, besser geschützt werden." Für
die vorgeschlagene Strafverschärfung sei sie Minister Buschmann daher sehr
dankbar. Denn wenn Angriffe auf Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute,
Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker generell höher bestraft werden könnten, dann
sei dies auch ein weiteres Stopp-Signal.

Der Entwurf enthält zwei konkrete Ergänzungen im Strafgesetzbuch, wie es aus dem Bundesjustizministerium hieß. So ist eine Anpassung des Paragrafen geplant,
der Grundsätze der Strafzumessung festlegt. Künftig soll bei der Zumessung auch
zu berücksichtigen sein, ob die "Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem
Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen". Durch
die Anpassung der Norm solle Rückhalt für die Betroffenen gezeigt werden. Es
handele sich um eine "Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage",
hieß es.

Zudem sieht der Entwurf auch eine Reform des Paragrafen vor, der Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte verbietet. Künftig soll auch ein "hinterlistiger
Überfall" als besonders schwerer Fall des Widerstands gewertet und mit einer
Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren bestraft
werden.

Die Anpassung soll dazu beitragen, dass etwa Polizisten und
Gerichtsvollzieherinnen sowie Finanz- und Strafvollzugsbeamten besser geschützt
sind. Das gilt auch für Feuerwehrleute, Katastrophenschützerinnen,
Rettungskräfte und Notärzte. Die Änderungen schließen zudem Ehrenamtliche ein,
die sich für das Gemeinwohl einsetzen./rgr/DP/jha

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