28.06.2024 12:07:06 - dpa-AFX: POLITIK: Anschlag auf Weihnachtsmarkt geplant - 15-Jähriger verurteilt

KÖLN (dpa-AFX) - Wegen eines geplanten Terroranschlags auf einen
Weihnachtsmarkt hat das Kölner Landgericht einen 15-Jährigen am Freitag zu einer
Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil erging wegen Verabredung zum
Mord und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, wie
ein Gerichtssprecher im Anschluss an die nicht öffentliche Verhandlung
mitteilte.

Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich seit
Herbst 2023 radikalisiert hatte. Bereits nach wenigen Wochen habe er mit einem
Bekannten verabredet, einen islamistisch motivierten Anschlag auf den
Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen zu begehen.

"Konkret haben die Planungen vorgesehen, dass der Angeklagte mit einem
angemieteten Lkw über den Weihnachtsmarkt fahren wollte, um dabei möglichst
viele Besucher, die er als Ungläubige erachtete, zu töten", sagte der Sprecher.
Der aus Brandenburg stammende mutmaßliche Mittäter hätte die Tat filmen sollen.

Die Generalstaatsanwaltschaft war in ihrer Anklage ursprünglich davon
ausgegangen, dass der Angeklagte einen mit Gasflaschen gefüllten
Kleintransporter auf dem Weihnachtsmarkt zur Explosion bringen wollte. Die
geplante Tatausführung habe sich in der Hauptverhandlung dann aber anders
dargestellt, sagte der Sprecher.

Laut Urteil hatte der 15-Jährige zudem in einer Chatgruppe ein Video
veröffentlicht, in dem er einen Anschlag auf "Ungläubige" ankündigte. Im
Hintergrund des Clips sei ein Erkennungszeichen des sogenannten Islamischen
Staates (IS) zu sehen.

Der Jugendliche aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis habe im Prozess ein
umfassendes Geständnis abgelegt, sagte der Gerichtssprecher.

"Der Angeklagte war nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Beim
Jugendstrafrecht steht bei der Auswahl der Sanktionen der Erziehungsgedanke im
Vordergrund", erläuterte der Sprecher. "Konkret war hier für die Strafzumessung
leitend, dass der Angeklagte sich im Rahmen der Hauptverhandlung vollumfänglich
geständig eingelassen hat, er nicht vorbestraft war und er als Jugendlicher noch
besonders jung war." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig./pa/DP/mis

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