12.06.2024 06:35:02 - dpa-AFX: ROUNDUP: Rabatte für gesundes Verhalten? BGH prüft Versicherungstarif

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Gutscheine fürs Joggen, Rabatte für die
Vorsorgeuntersuchung - seit Jahren üben Verbraucherschützer Kritik an einem
Programm des Versicherers Generali , das Versicherte für
gesundheitsbewusstes Verhalten mit Gutscheinen und Vergünstigungen belohnt. Am
Mittwoch beschäftigt sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem
sogenannten Telematiktarif in einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die
wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was ist ein Telematiktarif?

Als Telematiktarife werden Tarife bezeichnet, bei denen das Verhalten eines
Versicherten etwa über eine App verfolgt wird. Die Höhe der Versicherungsprämie
wird dann auf Grundlage dieser Daten bestimmt. "Bekannt sind solche Programme
bisher vor allem bei Kfz-Versicherungen, die den Fahrstil bewerten", sagt der
Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), Stephen Rehmke.
"Versicherer zeichnen das Verhalten ihrer Kundinnen und Kunden auf, analysieren
die Daten und belohnen verminderte Risiken mit Rabatten auf die Prämien." Der
beklagte Tarif ziele hingegen auf Gesundheits- und Fitnessdaten der Versicherten
und damit auf einen "sehr persönlichen Lebensbereich", so Rehmke.

Um welchen Tarif geht es am BGH?

Im konkreten Fall klagt der BdV gegen einen Tarif der Generali-Tochter
Dialog Lebensversicherungen, der die Mitgliedschaft in dem Gesundheitsprogramm
der Generali voraussetzt. Versicherte sammeln dort Punkte, wenn sie zum Beispiel
Sport machen oder zum Arzt gehen. Die Daten werden über eine App erfasst, als
Belohnung für ein gesundheitsbewusstes Leben winken Gutscheine und
Vergünstigungen bei Partnerunternehmen. Je nach Punktezahl erhalten Versicherte
zudem den Status "Bronze", "Silber", "Gold" oder "Platin" - der wiederum
Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie hat. Wer den
Platin- oder Gold-Status erreiche, zahle weniger als im Vorjahr, teilte Generali
der dpa mit. Über Veränderungen des zu zahlenden Beitrags würden Kundinnen und
Kunden informiert.

Was kritisieren die Verbraucherschützer?

Der BdV hält mehrere Regelungen des Tarifs für unwirksam, weil sie
intransparent seien und die Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligten. So
könnten die Verbraucher etwa "nicht genau in Erfahrung bringen, welches konkrete
Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt", sagt BdV-Vorstand
Rehmke. Außerdem werde verschleiert, dass die sogenannte Überschussbeteiligung
der Versicherten auch trotz gesundheitsbewussten Verhaltens ausbleiben könne,
wenn der Versicherer nicht ausreichend Erträge erziele. Unfair sei auch, dass
entsprechende Aktivitäten nicht berücksichtigt würden, wenn die Fitnessdaten zu
spät geliefert würden - "egal, ob das die Kundin versäumt hat oder die Technik
beim Versicherer versagt hat", so Rehmke.

Was soll die Klage bewirken?

Mit der Klage will der BdV auch Verbraucherinnen und Verbraucher
sensibilisieren. "Es ist problematisch, persönlichste Daten an Versicherer zu
übermitteln, wenn man nicht einmal konkret weiß, was mit den Daten geschieht und
was man davon überhaupt hat", warnt Rehmke. Auch in der privaten
Krankenversicherung gebe es etwa Überlegungen zu verhaltensbasierten Tarifen.
"Käme es dazu, würden die Fitten und Gesunden belohnt, die Anfälligen und
Kranken hätten das Nachsehen. Wir hielten das für eine fatale Entwicklung für
den Solidaritätsgedanken bei Versicherungen, der davon getragen wird, dass die
Starken die Schwachen unterstützen". Auch deshalb habe der BdV einen skeptischen
Blick auf das Programm der Generali geworfen. Die Klage hatte in den
Vorinstanzen am Landgericht und Oberlandesgericht München Erfolg.

Was sagt die Generali?

Die Generali-Versicherung weist darauf hin, dass das Berufungsgericht keine
Bedenken an dem Versicherungsprodukt an sich und dem Prinzip, dass
gesundheitsbewusstes Verhalten berücksichtigt wird, geäußert habe. "Das Gericht
erachtet lediglich zwei Teilklauseln innerhalb der Regelung zur
Überschussbeteiligung für unwirksam". Dass diese Rabatte trotz gesundem
Verhalten nicht garantiert werden könnten, sei "in der Natur der
Überschussbeteiligung selbst begründet", so das Unternehmen. Schließlich seien
Überschüsse eben jene Gewinne, die über die kalkulierte Garantie hinaus
entstünden. Mit dem Fitness-Tarif können diese Überschüsse laut Generali den
Versicherten zugutekommen, die durch gesundheitsbewusstes Verhalten maßgeblich
zu ihrer Entstehung beitrugen./jml/DP/zb
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ALLIANZ SE NA O.N. 840400 Frankfurt 291,900 05.11.24 17:51:03 +1,700 +0,59% 291,800 292,200 289,700 290,200
AXA S.A. INH. EO 2,29 855705 Frankfurt 34,500 05.11.24 17:35:36 +0,200 +0,58% 34,560 34,600 34,200 34,300
MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N. 843002 Frankfurt 475,000 05.11.24 16:59:34 +5,800 +1,24% 474,900 475,900 470,600 469,200
GENERALI S.P.A. 850312 Frankfurt 25,500 05.11.24 13:54:16 -0,060 -0,23% 25,250 25,650 25,340 25,560
TALANX AG NA O.N. TLX100 Frankfurt 71,150 05.11.24 11:43:37 +0,650 +0,92% 71,450 71,800 70,200 70,500

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