24.05.2024 15:06:05 - EQS-HV: Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2024 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Südzucker AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2024 in Congress Center Rosengarten,
Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-24 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Südzucker AG Mannheim WKN 729 700
ISIN DE 0007297004 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 18. Juli 2024, 10:00 Uhr (MESZ),
Wir laden unsere Aktionäre^1 zu der am Donnerstag, 18. Juli 2024, 10:00 Uhr (MESZ), stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Die ordentliche Hauptversammlung findet auf der Grundlage von § 15 Abs. 6 der Satzung der Südzucker AG als virtuelle
Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 des Aktiengesetzes (AktG) statt. Eine physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der
Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im internetgestützten elektronischen Aktionärsportal der Südzucker AG,
welches über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.suedzuckergroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung

nach Maßgabe der Erläuterungen in Abschnitt IV Ziffer 2 dieser Einladung zugänglich ist, übertragen.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161
Mannheim.
^1 Im Interesse einer leichteren Lesbarkeit differenzieren wir nicht geschlechtsspezifisch. Die gewählte Form steht
immer stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.
I. TAGESORDNUNG
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südzucker AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts der Südzucker AG und des Konzerns (einschließlich der Erläuterungen zu den
1. Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch), des Berichts des Aufsichtsrats und des
Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2023/24
2.            Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
3.            Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24 
4.            Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24 

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
5. 2024/25 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und des
6. Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/25
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für
7.            das Geschäftsjahr 2023/24 
8.            Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG 

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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südzucker AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Südzucker AG und des Konzerns (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch), des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2023/24

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss geprüft und gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. Die Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.suedzuckergroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich und werden den Aktionären auf Anforderung zugesandt.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Südzucker AG für das Geschäftsjahr 2023/24 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 258.391.997,55 EUR wie folgt zu verwenden:

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Ausschüttung einer Dividende von 0,90 EUR je Aktie auf 204.107.259 Stückaktien
(Gesamtzahl der Aktien nach Abzug der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) 183.696.533,10 EUR
Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag)                                             74.695.464,45 EUR 
Bilanzgewinn                                                                          258.391.997,55 EUR 

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Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2023/24 dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende von 0,90 EUR pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, also am 23. Juli 2024.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2023/24 amtiert haben Entlastung zu erteilen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2023/24 amtiert haben Entlastung zu erteilen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/25 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) und gemäß § 107 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024/25 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024/25 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025/26 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/25

Gemäß der am 5. Januar 2023 in Kraft getreten Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - "CSRD") müssen unter anderem große und kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, zu denen die Südzucker AG gehört, bereits für nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht und - voraussichtlich mit befreiender Wirkung für die Einzelgesellschaft - ihren Konzernlagebericht um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht erweitern, der durch einen externen Prüfer zu prüfen ist. Somit unterliegt die Südzucker AG dieser Berichterstattungs- und Prüfungspflicht erstmals für das Geschäftsjahr 2024/ 25.

Die CSRD ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Es ist mithin davon auszugehen, dass das deutsche Gesetz zur Umsetzung der CSRD bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist - und damit noch vor der Hauptversammlung der Südzucker AG - in Kraft treten wird. Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens ist ferner davon auszugehen, dass die Südzucker AG in diesem Fall nicht in den Genuss der geplanten Übergangsregelung gelangen wird, wonach der von der Hauptversammlung bestellte Abschluss- und Konzernabschlussprüfer als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichtserstattung gilt.

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May 24, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
SUEDZUCKER AG O.N. 729700 Frankfurt 13,800 25.06.24 21:56:58 +0,020 +0,15% 0,000 0,000 13,730 13,800

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