29.05.2024 09:00:10 - EQS-News: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG

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EQS-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG
2024-05-29 / 09:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Standortfrage für den kapitalmarktorientierten Mittelstand
Laut der Frühsommerumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) investieren 37 Prozent der Mittelständler
lieber in neue Standorte im Ausland, weil dort die Kosten und bürokratischen Hürden niedriger sind. Der DIHK-
Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben warnt vor einer schleichenden Deindustrialisierung Deutschlands und damit die
Grundlage des Wohlstands. Er fordert gerade auch wegen der geopolitischen Krisen, die Unternehmen verunsichern, klare
positive Signale aus Berlin und Brüssel.
Es geht nicht nur um Großkonzerne wie BASF, die die Produktion aus Deutschland wegen der hohen Energiekosten und dem
Fachkräftemangel auf andere Kontinente verlagern, sondern es geht um das Rückgrat der deutschen und damit auch der
europäischen Wirtschaft - den Mittelstand.
Wir möchten in diesem Standpunkt nur auf einen Bürokratisierungsanker hinweisen, der aus Brüssel und Berlin an den
Mittelstand, der kapitalmarktorientiert ist, weitergereicht wird. Interessen- oder Lobbyverbände, die angeblich den
kapitalmarktorientierten Mittelstand vertreten, haben sich auch nicht zu Wort gemeldet, sondern die Augen geschlossen
gehalten. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive)
regelt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Europaweit ist CSRD am 5. Januar 2023 in Kraft
getreten und muss national Schritt für Schritt umgesetzt werden. Nachhaltigkeits- und Finanzberichtserstattung sollen
so den gleichen Stellenwert erhalten. Auch hier gilt wie bei vielen Regulierungsvorhaben - gut gemeint ist noch lange
nicht gut gemacht. Gleichwohl ist es richtig und richtungsweisend.
Nachhaltigkeit sollte und ist für alle mittelständische Unternehmen schon heute ein wichtiges Thema, ohne dass sie auf
den Weltmärkten nicht konkurrenzfähig sind. Mühsam wurden in den letzten Jahrzehnten Mittelständler überzeugt den
Kapitalmarkt zu suchen - egal über einen Börsengang oder das Vehikel einer Anleihe, um Fremdkapital bankenunabhängig
zumeist auch über einen längeren Zeitraum aufzunehmen. Viele Mittelständler ließen sich auch noch immer von einer
ausführlichen, teuren Finanzberichterstattung - zumeist nach IFRS - abhalten, den Schritt an den Kapitalmarkt zu gehen.
Laut BaFin sind ab dem 1. Januar 2025 alle anderen großen Unternehmen berichtsverpflichtet. Alle anderen großen
Unternehmen? Dann käme ja diese Problematik erst ab 2026 auf den Mittelstand zu. §267 HGB regelt, welche Unternehmen
als "groß" gelten. Es wird auf § 264 HBG verwiesen (da wäre er der Bürokratiesumpf, der Europa und Deutschland lähmt):
Kaptalmarktorientierte Kapitalgesellschaften werden immer, wie Großunternehmen behandelt, auch wenn es tatsächlich
kleinere Unternehmen sind.
Was verbirgt sich denn jetzt konkret hinter CSRD? Da zukünftig alles im Rahmen der Bilanzprüfung von der BaFin
kontrolliert wird, möchten wir hier ein ausführliches Zitat aufnehmen. "Besondere Bedeutung bei der
Nachhaltigkeitsberichterstattung hat das Kriterium der 'Wesentlichkeit', denn nicht alle Aspekte der Nachhaltigkeit
sind in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen. Dafür haben Unternehmen eine Wesentlichkeitsanalyse
vorzunehmen. Zu berichten ist sowohl über die wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens auf Mensch und
Umwelt ('Wesentlichkeit der Auswirkungen') als auch über die wesentlichen Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf
das Unternehmen ('finanzielle Wesentlichkeit'), d.h. wie sich z.B. der Klimawandel auf die Entwicklung, die Leistung
und die Lage des Unternehmens auswirkt (bzw. auswirken kann). Dabei handelt es sich um das sogenannte 'Prinzip der
doppelten Wesentlichkeit'."
Zusammenfassend: Wir haben einen Mittelständler, der eine Anleihe von 30 Mio. EUR am Kapitalmarkt platziert hat. Es
gibt 25 Mitarbeiter - zwei in der Buchhaltung und Rechnungswesen. Die CSRD- Richtlinie sprengt die inhaltliche
Kompetenz und die finanzielle Potenz eines kleinen kapitalmarktorientierten Unternehmens.
Das ist nur ein Beispiel dafür, wie Brüssel und Berlin mittelständischen Unternehmen nicht unterstützen, sondern im
Gegenteil noch Hürden aufstellen. Wenn wir nicht von einem Standortnachteil sprechen wollen - ein Standortvorteil ist
das Bürokratiemonster aus Brüssel und Berlin sicherlich nicht.

Zu mwb:
Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
zugelassener Wertpapierdienstleister mit Niederlassungen in Gräfelfing bei München, Hamburg, Hannover, Frankfurt und
Berlin. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. 1999 erfolgte der Börsengang. Heute ist die mwb-Aktie (ISIN DE000A3EYLC7,
WKN A3EYLC) an der Börse München im Segment m:access notiert wie auch im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt (Basic Board), Hamburg und Stuttgart. mwb ist in zwei Geschäftsbereichen aktiv: Wertpapierhandel und
Corporates & Markets. Im Wertpapierhandel betreut mwb rund 46.000 Orderbücher für deutsche und internationale
Wertpapiere. Dabei handelt es sich sowohl um Aktien als auch um festverzinsliche Wertpapiere und offene
Investmentfonds. Damit ist mwb einer der größten Skontroführer in Deutschland.

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