19.06.2024 17:23:29 - dpa-AFX: Kartellamt: Onlinehändler halten sich nicht immer an Verbraucherrecht

BONN (dpa-AFX) - Onlinehändler, Auskunfteien und Zahlungsdienstleister
halten sich bei Bonitätsprüfungen nicht immer an die Vorgaben des
Verbraucherrechts. Das geht aus einer Untersuchung des Bundeskartellamts hervor,
die am Mittwoch vorgestellt wurde. Oft mangle es bei den Prüfungen an
Transparenz und Information, konstatierte Andreas Mundt, Präsident des
Bundeskartellamts.

Beim Online-Shopping führen die Händler oder von ihnen beauftragte
Zahlungsdienstleister teils Bonitätsprüfungen der Kundschaft durch, um das
Risiko möglicher Zahlungsausfälle zu verringern. Fällt die Prüfung ungünstig
aus, wird den Käuferinnen und Käufern häufig keine Möglichkeit angeboten, auf
Rechnung zu kaufen oder in Raten zu zahlen.

"Händler und Zahlungsdienstleister müssen verständlich und rechtzeitig über
die Durchführung von Bonitätsprüfungen informieren, damit die Verbraucherinnen
und Verbraucher eine echte, informierte Entscheidung treffen können", sagte
Mundt laut einer Mitteilung.

Das Bonitätsscoring laufe für viele unbemerkt automatisch im Hintergrund
während der Bestellung ab. Die Verarbeitung der Daten ist jedoch nur dann
zulässig, wenn Datenschutzvorschriften und Lauterkeitsrecht eingehalten werden,
wie es von der Behörde hieß. In diesen Bereichen sehe das Bundeskartellamt
Verbraucherrechtsverstöße.

Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes

Die Untersuchung habe gezeigt, dass die Bonitätsprüfungen häufig nicht
transparent ablaufen. Informationen darüber würden oft gar nicht oder nur schwer
erkennbar in den allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt. In manchen Fällen
erfolge die Information sogar erst nach der Prüfung - die Kunden könnten diese
dann nicht mehr verhindern.

Die Onlinehändler, Zahlungsdienstleister sowie Wirtschaftsauskunfteien
tauschen der Untersuchung zufolge zahlreiche Daten der Kunden aus. Dabei würden
häufig nicht nur das frühere Zahlungsverhalten, sondern auch die Adresse, das
Alter und teilweise Informationen wie die Häufigkeit von Umzügen oder die
Uhrzeit der Bestellung einbezogen.

Derzeit laufe die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes. Darin werde auch
diskutiert, gesetzlich einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung
festzuschreiben. Demnach soll unter anderem nicht mehr erlaubt sein, Adressdaten
zu verarbeiten. Dies soll die Käufer davor zu schützen, allein wegen ihres
Wohnumfeldes einen schlechteren Score-Wert zu erhalten./sak/DP/ngu

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH