29.05.2024 14:50:02 - dpa-AFX: ROUNDUP: Bundesregierung plant Ladesäulen-Pflicht für Tankstellenketten

BERLIN (dpa-AFX) - Für Fahrer von Elektroautos soll es künftig mehr
Schnellladesäulen an Tankstellen geben. Die Bundesregierung plant dazu eine
Versorgungsauflage für große Tankstellenketten. Das Bundeskabinett brachte am
Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg.

Demnach sollen Unternehmen mit mindestens 200 Tankstellen ab dem 1. Januar
2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen
Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt betreiben
müssen. Von der Verpflichtung sei voraussichtlich etwa ein Dutzend Unternehmen
betroffen, wie es in einem Papier des Verkehrsministeriums heißt. Der Bestand
werde berücksichtigt.

Bundesregierung betont Bedeutung von Tankstellen

Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland 15
Millionen Elektroautos zugelassen sind. Zum Jahresanfang 2024 waren es nach
Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts rund 1,4 Millionen. Es ist also noch viel zu
tun. Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit einer flächendeckenden,
bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Regierungssprecher
Steffen Hebestreit sprach von einer Lücke, die im Ladenetz noch zu schließen
sei.

Im Gesetzentwurf heißt es zur Begründung für die Versorgungsauflage, der
Ausbau von Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen habe bereits begonnen.
"Allerdings erfolgt dieser bislang noch nicht flächendeckend und regional
heterogen."

Verwiesen wird auf die Bedeutung von Tankstellen. "Zum einen stellen
Tankstellen mit ihren verkehrsgünstigen Standorten die deutschlandweite
Versorgung von Kraftfahrzeugen mit Kraftstoff sicher. Zum anderen gelten sie im
Alltag als vertraute und attraktive Anlaufstellen."

Durch die Versorgungsauflage wird dem Entwurf zufolge mit zusätzlich rund
8000 neuen Schnellladepunkten gerechnet. Nach Ministeriumsangaben sind mit Stand
April von rund 115 000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten knapp 22 000
Schnellladepunkte.

Ausnahmen möglich

Geplant ist ein sogenannter Flexibilisierungsmechanismus. Demnach darf ein
Unternehmen für maximal 50 Prozent seiner Tankstellen die Vorgaben abweichend
umsetzen - und einen Schnellladepunkt entweder an einem Standort in einem
Umkreis von 1000 Metern oder zusätzlich an einer anderen Tankstelle errichten.
Berücksichtigt werden sollen etwa örtliche Gegebenheiten. Zudem soll eine
Härtefallregelung greifen, wenn es zu wirtschaftlich unzumutbaren Belastungen
kommen sollte.

Mineralölbranche lehnt Auflage ab

"Wir lehnen die geplante Versorgungsauflage ab. Das erinnert an
Planwirtschaft und funktioniert nicht", sagte Aral-Vorstandschef Achim Bothe.
Aral ist mit rund 2400 Tankstellen größter Anbieter auf dem deutschen
Tankstellenmarkt. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 14 000 Tankstellen.

Bothe sagte, die Verpflichtung würde zu Fehlinvestitionen führen: "Wir bauen unser ultraschnelles Ladenetz bereits massiv aus und haben mehr als 2600
Ladepunkte am Netz." Bis 2030 wolle Aral bis zu 20 000 Ladepunkte in Deutschland
errichten. "Wir sollten uns auf Standorte konzentrieren, an denen wir das größte
Potenzial für Nachfrage und Nutzung sehen. Es wird also an vielen Aral
Tankstellen und weiteren Standorten Ladepunkte geben, aber nicht jede Tankstelle
braucht eine Ladesäule", sagte er.

Der Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie en2x,
Christian Küchen, sagte, die Tankstellengesellschaften bauten da, wo es am
sinnvollsten für E-Autofahrer sei: "nicht nur an Tankstellen, sondern auch an
Supermärkten, am Straßenrand, zu Hause und am Arbeitsplatz." Ein Ladesäulenzwang
an Tankstellen wäre "reine Symbolpolitik", sagte Küchen. Es müssten teure
Schnellladesäulen an Standorten aufgestellt werden, an denen es absehbar nur
wenig Nachfrage nach Ladestrom gebe. Nach Verbandsangaben befindet sich schon
heute bei zwei Dritteln aller Tankstellen in Deutschland eine Schnellladesäule
im Umkreis von 5 Kilometern.

Kommunen begrüßen Pläne

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André
Berghegger, sagte: "Es reicht nicht aus, wenn nur an den Hauptverkehrsachsen und
in Ballungsräumen Schnellladepunkte entstehen. Für die Bewohner ländlicher
Räume, für Menschen auf der Durchreise, für Touristen und nicht zuletzt für die
Wirtschaft muss auch in der Fläche ein Mindestmaß an Ladeinfrastruktur
zugänglich sein." Die geplante Versorgungsauflage für Tankstellen stelle einen
wichtigen Baustein dar, da die Flächen für Ladeinfrastruktur bereits erschlossen
und verkehrlich günstig gelegen seien. Ausnahmen für die Betreiber müssten klar
begrenzt sein. "Ländliche und womöglich weniger lukrative Standorte dürfen daher
nicht in hohem Maße durch Ladepunkte in Ballungsräumen ersetzt werden können."

Vom ADAC hieß es, die Versorgungsauflage sei zwar ein starker Eingriff in
den Markt. "Aber in der Umsetzung sind viele Flexibilitäten vorgesehen, sodass
die gesetzliche Vorgabe vertretbar ist." Aus Verbrauchersicht eigneten sich
Tankstellen als Ort für schnelles Laden besonders gut./hoe/DP/stw
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
BP PLC DL-,25 850517 Xetra 4,550 04.11.24 17:40:28 +0,030 +0,66% 0,000 0,000 4,550 4,520
ConocoPhillips 575302 NYSE 108,860 04.11.24 22:00:10 +1,020 +0,95% 107,750 109,900 109,510 107,840
TOTALENERGIES SE EO 2,50 850727 Xetra 58,110 04.11.24 17:35:34 +0,220 +0,38% 0,000 0,000 58,230 57,890
ORLEN S.A. ZY 1,25 929424 Frankfurt 12,100 04.11.24 21:32:09 -0,010 -0,08% 0,000 0,000 12,098 12,110
SHELL PLC EO-07 A3C99G Xetra 31,185 04.11.24 17:35:46 +0,080 +0,26% 0,000 0,000 31,385 31,105

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH