08.04.2024 05:15:02 - dpa-AFX: WDH/Musik-Abos in Europa künftig außerhalb des App Stores abschließbar
(Wiederholung vom Wochenende)
CUPERTINO/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Musikstreaming-Anbieter dürfen ihre Nutzer im
Europäischen Wirtschaftsraum künftig zwar zu einem Abo-Abschluss außerhalb des
App Stores von Apple leiten. Der iPhone-Konzern will dafür aber
eine Gebühr von bis zu 27 Prozent vom Kaufpreis kassieren. Das US-Unternehmen
führte die neue Möglichkeit rund einen Monat nach einer milliardenschweren
Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission ein, die von einer Beschwerde des Rivalen
Spotify ausgelöst worden war.
Apple betonte am Wochenende zugleich, dass die Entscheidung der Kommission
den Konzern nicht darin einschränke, Abgaben für die Nutzung von Technologien
und Diensten des Konzerns zu verlangen. Bei Abo-Abschlüssen innerhalb des
hauseigenen App Stores nimmt Apple eine Gebühr von 30 Prozent im ersten Jahr.
Danach - sowie für kleinere Unternehmen von Anfang an - beträgt die Abgabe 15
Prozent.
Die neue Gebühr für Links aus Musik-Apps zu externen Abo-Abschlüssen
orientiert sich daran: Die Abgabe sinkt nach einem Jahr auf 12 Prozent. Apple
nimmt die Gebühren nur, wenn die Links von Nutzern binnen einer Woche zum
Abo-Abschluss genutzt werden.
Spotify hatte sich unzufrieden damit gezeigt, dass der Dienst Nutzer in
seiner App nicht darauf hinweisen durfte, wo das Abo außerhalb von Apples
Download-Plattform im Web abgeschlossen werden konnte. In diesem Fall bekommt
Apple keine Abgabe - das Abo-Angebot kann nach der Anmeldung aber in der App
genutzt werden. Genauso wie zum Beispiel Netflix hörte Spotify
schon vor Jahren auf, eine teurere Möglichkeit zum Abo-Abschluss innerhalb der
App überhaupt anzubieten.
Die EU-Kommission verhängte Anfang März eine Strafe von 1,84 Milliarden Euro
gegen Apple und forderte den Konzern auf, Möglichkeiten zur Weiterleitung von
Nutzern zum externen Abo-Abschluss zu schaffen. Die jahrelange Untersuchung
bezog sich auf den Wettbewerb bei Musikstreaming-Apps - und die Entscheidung
gilt entsprechend nur für diesen Markt. Von der Strafe bezogen sich lediglich 40
Millionen Euro auf tatsächliche wirtschaftliche Nachteile für Spotify, die
restlichen 1,8 Milliarden Euro sind nach Angaben der Kommission "zur
Abschreckung" gedacht. Apple kündigte an, in Berufung zu gehen, muss die
Vorgaben der Kommission aber trotzdem umsetzen./so/DP/mis
|
Name |
WKN |
Börse |
Kurs |
Datum/Zeit |
Diff. |
Diff. % |
Geld |
Brief |
Erster |
Schluss |
|
APPLE INC. |
865985 |
Frankfurt |
203,900 |
04.11.24 21:57:49 |
-1,700 |
-0,83% |
0,000 |
0,000 |
204,200 |
203,900 |
|
AMAZON.COM INC. DL-,01 |
906866 |
Frankfurt |
179,820 |
04.11.24 21:38:00 |
-3,080 |
-1,68% |
0,000 |
0,000 |
181,200 |
179,820 |
|
NETFLIX INC. DL-,001 |
552484 |
Frankfurt |
695,500 |
04.11.24 21:49:37 |
-2,100 |
-0,30% |
0,000 |
0,000 |
697,900 |
695,500 |
|
SPOTIFY TECH. S.A. EUR 1 |
A2JEGN |
Frankfurt |
350,100 |
04.11.24 17:15:24 |
-7,600 |
-2,12% |
0,000 |
0,000 |
355,200 |
350,100 |