10.07.2024 14:28:18 - dpa-AFX: BGH stärkt Vermieter bei Kautionsabrechnung von Schäden

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Mietstreit um die Abrechnung von
Schadenersatzansprüchen über die Mietkaution hat der Bundesgerichtshof (BGH)
Vermietern den Rücken gestärkt. Vermieter dürften eigentlich verjährte
Forderungen für Schäden an einer Mietsache auch dann mit der Kaution ihrer
Mieter verrechnen, wenn sie ihre Ersetzungsbefugnis nicht innerhalb der
sechsmonatigen Verjährungsfrist ausgeübt hätten, hielt der Karlsruher Senat in
einem Urteil fest. Diese Befugnis erlaubt es Vermietern, bei Beschädigungen
ihrer Wohnung Schadenersatz in Geld statt einer Wiederherstellung der
beschädigten Sache einzufordern.

Grundsätzlich haben Vermieter nach Rückgabe einer Wohnung ein halbes Jahr
Zeit, um von ihren ehemaligen Mietern Schadenersatz für eine Beschädigung
einzufordern. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der Anspruch vor Ablauf der sechs
Monate theoretisch hätte verrechnet werden können, dann ist die Verrechnung auch
später noch möglich. Bedingung dafür ist aber unter anderem, dass es sich um
zwei gleichartige Forderungen handelt. Ob das in dem BGH vorgelegten Fall
zutraf, stand unter anderem im Fokus der Verhandlung.

In dem konkreten Fall hatte eine Mieterin geklagt, weil ihr Vermieter ihr
die Mietkaution in Höhe von rund 780 Euro nach ihrem Auszug nicht zurückgezahlt
hatte. Er begründete dies damit, dass er die Kaution mit
Schadenersatzforderungen für Schäden an der Wohnung verrechne. Da die Ansprüche
nach Ansicht der Mieterin aber schon verjährt waren, klagte sie auf Rückzahlung
der Kaution - und bekam in den Vorinstanzen recht. Die Revision des beklagten
Vermieters hatte nun Erfolg. Der BGH hob das Urteil des Landgericht
Nürnberg-Fürth auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Gericht
zurück./jml/DP/tih
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