01.07.2024 14:17:39 - dpa-AFX: POLITIK/Urteile: AfD-Mitglieder müssen Waffen abgeben

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - AfD-Mitglieder müssen aktuellen Gerichtsurteilen
zufolge ihre Schusswaffen abgeben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht
in zwei Verfahren entschieden. Mitglieder einer Partei, die im Verdacht
verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, seien nach geltendem Waffenrecht als
unzuverlässig einzustufen, befand das Gericht und wies die Klagen zweier
AfD-Mitglieder ab, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen worden war
(Az.: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23).

Die Kläger, ein Ehepaar, seien damit zugleich verpflichtet, ihre
Schusswaffen - im Fall des Ehemanns 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück -
sowie zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.

Die AfD war vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für
verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft worden. Das Oberverwaltungsgericht
für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte diese Einstufung am 13. Mai
bestätigt.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht habe wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung gegen die Urteile zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht für
das Land Nordrhein-Westfalen zu entscheiden hätte./fc/DP/men

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