12.07.2024 10:37:23 - dpa-AFX: Gema-Chef: KI-Firmen für Musiknutzung zur Kasse bitten

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Verwertungsgesellschaft Gema will Firmen, die
Künstliche Intelligenz (KI) mit Musik trainieren, künftig zur Kasse bitten. Es
gebe bereits erste KI-Systeme, die auf Knopfdruck automatisiert Musik erstellen,
sagte der Vorstandvorsitzende der Gema, Tobias Holzmüller, dem "Münchner
Merkur". Die KI sei aber nur deshalb in der Lage, Musik zu produzieren, weil sie
mit Musik gefüttert werde, die irgendwann von Menschen geschrieben worden sei.

"Man geht davon aus, dass viele KI-Systeme zum Beispiel mit der Musik auf
Youtube trainiert werden. Die Urheber dieser Musikvorlagen hat aber keiner um
Erlaubnis gefragt und es fließt auch keine Vergütung der KI-Firmen zurück an
sie." Dafür werde die Welt mit endloser Umsonst-Musik geflutet, die auch noch in
Konkurrenz zur Musik der menschlichen Urheber trete, ohne die es die KI-Stücke
nicht geben würde. "Das ist zutiefst ungerecht." Die Gema wolle deshalb eine
Vergütung für Komponisten, mit deren Musik die KI gefüttert werde.

KI braucht Input des Menschen

Bei KI-generierter Musik sei oft erkennbar, was die Vorlage war. "Wenn ein
KI-Stück nach Abba klingt, dann war wohl Abba die Vorlage." Aber auch eine
generelle Abgabe der KI-Konzerne, die an alle Künstler ausgeschüttet wird, sei
denkbar, sagt Holzmüller der Zeitung. "Schließlich durchforstet die KI Millionen
von Werken nach Melodien, bestimmten Songmustern und so weiter. So würde die
Abgabe der ganzen Branche zugutekommen."

KI-Firmen sollten aus Sicht des Gema-Chefs zudem ein Eigeninteresse daran
haben, eine solche Abgabe umzusetzen. "Gibt es keine Musikerinnen und Musiker
mehr, die neue Stücke auf den Markt bringen, dreht sich die KI nur noch um sich
selbst. Ohne den Input des Menschen wäre am Ende alles ein Brei ohne neue
Impulse und Ideen."

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte (Gema) ist ein Verein mit Sitz in München. Sie vertritt
rund 95.000 Musiker, Songwriter, Komponisten und Texter. Grundsätzlich wird
immer dann eine Gema-Gebühr fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird, wie etwa
bei Veranstaltungen oder Hintergrundmusik im Einzelhandel./ses/DP/mis

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