12.07.2024 14:37:47 - dpa-AFX: SPORT: Arbeitsgericht: Mainz 05 verliert gegen El Ghazi

MAINZ (dpa-AFX) - Das Arbeitsgericht Mainz hat die fristlose Kündigung von
Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 gegen Fußballprofi Anwar El Ghazi wegen dessen
propalästinensischen Instagram-Posts für unwirksam erklärt. Die Vorsitzende
Richterin Bettina Chaudhry begründete dies damit, dass keine Pflichtverletzung
vorlag, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nötig mache.

Bei der Entscheidung ging es um einen Social-Media Post von El Ghazi am 1.
November, in dem er gesagt hatte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe
und dies nicht zurücknehme. Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei das
von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es.

Damit handle es sich nicht um eine Verletzung der Treuepflicht, die eine
fristlose Kündigung nötig mache. El Ghazi stehen etwa 1,7 Millionen Euro an
offenen Gehältern und Bonuszahlungen zu. Er sei zudem wieder als Lizenzspieler
zu beschäftigen.

Erster Post wird nicht bewertet

Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7.
Oktober hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag
geschrieben: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Gemeint ist,
dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird
Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.

Dieser Post wird für die Legitimität der fristlosen Kündigung nicht
bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des
Kündigungsgrunds gibt. Der FSV Mainz 05 kündigte an, die Entscheidung prüfen zu
wollen.

El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein
Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres,
verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein
Jahr./osf/DP/jha

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