16.05.2024 12:28:30 - dpa-AFX: EuGH: Personalmangel an Flughäfen kann Verspätung rechtfertigen

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Hat ein Flug wegen Personalmangel bei der
Gepäckverladung Verspätung, dürfen Passagiere nicht unbedingt Schadenersatz
verlangen. Zu wenig Personal könne nämlich ein außergewöhnlicher Umstand sein,
der eine Verspätung möglicherweise rechtfertige, entschied der Europäische
Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Bei einem Flug von Köln-Bonn zur
griechischen Insel Kos kam es zu einer Verspätung von drei Stunden und 49
Minuten. Diese Verspätung war auf mehrere Gründe zurückzuführen, hauptsächlich
aber auf einen Mangel an Personal für die Gepäckverladung in Köln-Bonn. Mehrere
Passagiere hatten ihre Ansprüche auf Schadenersatz daraufhin an Flightright
abgetreten. Das Unternehmen klagte gegen die Fluggesellschaft TAS und machte
geltend, dass diese für die Verspätung verantwortlich sei und das auch nicht
durch außergewöhnliche Umstände gerechtfertigt werden könne.

Nach EU-Recht muss eine Airline bei Verspätungen von mehr als drei Stunden
keinen Schadenersatz zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Verspätung auf
"außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist.

Daher fragte das deutsche Gericht den EuGH, ob ein Mangel an
Flughafenpersonal ein solcher außergewöhnlicher Umstand sein könne, und die
Airline daher keinen Schadenersatz zahlen müsste. Ja, entschieden die Richter in
Luxemburg nun: Hat der Flughafen zu wenig Personal für die Gepäckverladung, kann
es sich um einen "außergewöhnlichen Umstand" handeln. Ein solcher Umstand liege
vor, wenn das Ereignis erstens kein Teil der normalen Tätigkeit der
Fluggesellschaft sei und zweitens von ihr nicht beherrscht werden könne, so die
Richter am höchsten europäischen Gericht.

Ob das im konkreten Fall so war, muss nun das Landgericht in Köln
beurteilen. Der EuGH setzte aber Grenzen: TAS muss unter anderem nachweisen,
dass sich der Personalmangel nicht vermeiden ließ und Maßnahmen ergriffen
wurden, um eine Flugverspätung zu verhindern./rew/DP/men
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
LUFTHANSA AG VNA O.N. 823212 Xetra 6,422 31.05.24 17:36:10 +0,100 +1,58% 0,000 0,000 6,334 6,422
FRAPORT AG FFM.AIRPORT 577330 Xetra 53,100 31.05.24 17:35:19 +0,450 +0,85% 53,050 53,150 52,500 53,100
INTERN.CONS.AIRL.GR. A1H6AJ Xetra 2,020 31.05.24 17:35:32 +0,031 +1,58% 0,000 0,000 2,020 2,020
AIR FRANCE-KLM INH. EO 1 A3EJGH Xetra 10,450 31.05.24 17:35:34 +0,320 +3,16% 0,000 0,000 10,195 10,450

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH