05.07.2024 10:30:45 - dpa-AFX: Verkehr über Alpenautobahn A13 in der Schweiz rollt wieder

CHUR (dpa-AFX) - Keine zwei Wochen nach der Zerstörung eines wichtigen
Autobahnstücks durch Unwetter in der Schweiz rollt der Verkehr dort wieder. Am
Freitagmorgen ab 05.00 Uhr konnten Autos und Lastwagen die A13 auf der
San-Bernardino-Route im Kanton Graubünden wieder einspurig befahren. Die A13 ist
eine wichtige Verbindung auch für Urlauber, die etwa aus Deutschland Richtung
Italien reisen. Auch die Strecke über den Simplonpass, die wegen Murgängen
gesperrt war, wird heute wieder geöffnet.

Auf rund eineinhalb Kilometern werde der Verkehr nun einspurig gelenkt,
sagte der Direktor des Bundesamtes für Straßen (Astra), Jürg Röthlisberger, im
Schweizer Rundfunk SRF. Auf dem Abschnitt gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung
von 80 Kilometern in der Stunde.

Autobahnstück bei Unwetter fortgerissen

Bei Unwettern am 21. Juni war ein rund 200 Meter langes Autobahnstück bei
Lostallo im Misoxtal unterspült und teils fortgerissen worden. Das Bundesamt für
Straßen hatte zunächst eine Wiederherstellung bis 10. Juli angepeilt. Es
schaffte die Instandsetzung fünf Tage schneller als geplant, unter anderem, weil
das Wetter stabil blieb. Die Bauarbeiten hätten nicht unterbrochen werden
mussten. Zudem wurde teils Tag und Nacht gearbeitet.

Warum die A13 so wichtig ist

Die Strecke ist wichtig, um dem Ferienverkehr durch die Alpen möglichst ohne größere Staus zu bewältigen. Auf einer anderen Route, durch den
Gotthard-Straßentunnel, bilden sich zu Ferienbeginn und an Wochenenden oft
kilometerlange Staus. Die San-Bernardino-Route gilt als Umgehung. Dort
verkehrten im Juli 2023 pro Tag im Schnitt gut 12 000 Fahrzeuge.

Die restlichen Arbeiten, um die Autobahn wieder zweispurig herzustellen,
dürften nach derzeitigen Plänen auch schneller vorangehen als zunächst gedacht.
Erst waren Arbeiten bis Ende des Jahres vorgesehen. Die Gesamtsanierung dauere
bis Herbst, teilte das Astra nun mit./oe/DP/stk

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH