08.07.2024 15:32:20 - dpa-AFX: Streit um Internet-Leerrohre: Telekom verliert vor Gericht

KÖLN (dpa-AFX) - Im Streit um die Nutzung von Rohren, in denen Internetkabel
liegen, hat die Deutsche Telekom eine Niederlage vor Gericht
kassiert. Das Unternehmen müsse dem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum
öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden
Heßdorf und Großenseebach gewähren, teilte das Verwaltungsgericht Köln mit und
verwies dabei auf eine entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz.
Ein Eilantrag der Telekom sei abgelehnt worden (Aktenzeichen 1 L 681/24).

Die Deutsche Glasfaser hatte den Zugang haben wollen, um nicht selbst
buddeln zu müssen. Mit seinem Vorhaben stieß das Düsseldorfer Unternehmen auf
Granit, daher schaltete es die Bundesnetzagentur ein. Die gab der Deutschen
Glasfaser in einem Streitbeilegungsverfahren im März recht, woraufhin die
Telekom vor Gericht zog.

Im sogenannten Eilverfahren gab das Gericht inzwischen seine Entscheidung
zugunsten der Deutschen Glasfaser bekannt. Das heißt, dass die Telekom den
Zugang nun ermöglichen muss. Zwar könnte der Sachverhalt noch in einem
Hauptsacheverfahren verhandelt werden, dieses hätte aber keine aufschiebende
Wirkung.

Die Deutsche Glasfaser, die in Deutschland rund 1900 Beschäftigte hat und
nach eigenen Angaben jedes Jahr eine Milliarde Euro in den
Glasfaser-Internetausbau in Deutschland investiert, begrüßte die
Gerichtsentscheidung. "Open Access - also der offene Netzzugang - sorgt für den
fairen Wettbewerb und bietet Kunden echte Wahlfreiheit zwischen starken
Angeboten und Leistungen", sagte ein Firmensprecher.

Telekom bleibt bei ihrer Haltung

Eine Telekom-Sprecherin reagierte hingegen mit Unverständnis auf die
Gerichtsentscheidung. Die Leerrohre habe man auf eigene Kosten errichtet, die
staatliche Förderung wiederum habe sich nur auf den zweiten Schritt - das
Verlegen der Glasfaser in diese Rohre hinein - bezogen. "Die Telekom soll nun
aber Zugang zu sämtlichen Leerrohren auf der Trasse gewähren und zusätzlich auch
noch Kapazitätserweiterungen für Wettbewerber auf eigene Kosten vornehmen",
sagte die Telekom-Sprecherin. Das sei "ein Eingriff in unser Netzeigentum".
Nachdem der Eilantrag abgewiesen worden sei, werde die Telekom ihre anderweitige
Ansicht im laufenden Klageverfahren weiterverfolgen./wdw/DP/men
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