24.06.2024 14:15:05 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP: Zweiter Prozess wegen Nazi-Parole - Höcke beteuert Unschuld

HALLE (dpa-AFX) - Der zweite Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke
kommt am Landgericht Halle nur schleppend in Gang. Noch bevor die Staatsanwälte
die Anklage verlesen können, stellen die beiden Verteidiger des 52-Jährigen am
Montag mehrere Anträge. Darin bezweifeln sie, dass das Landgericht überhaupt
zuständig ist, und beklagen eine mediales "Trommelfeuer" gegen ihren Mandanten.
Ein faires Verfahren sei nicht möglich, der Prozess müsse eingestellt werden.
Das Gericht lehnt die Forderung nach mehreren Unterbrechungen ab. Höcke beteuert
anschließend seine Unschuld.

Laut Anklage soll der AfD-Politiker am 12. Dezember 2023 bei einem
Stammtisch der AfD im thüringischen Gera die Parole "Alles für Deutschland"
angestimmt haben. Das ist eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der
paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Dabei soll er die
ersten beiden Worte ausgesprochen und das Publikum mit einer Handbewegung zur
Vervollständigung animiert haben.

Höcke beteuert Unschuld

Höcke bestreitet im Gericht, dass er mit der Geste die Menschen zum
Mitmachen auffordern wollte. Er sei vielmehr überrascht gewesen, dass der Spruch
aus dem Publikum heraus vollendet wurde. "Ich bin auch in diesem Sachverhalt
völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für
mich nicht gerecht an", sagt der 52-Jährige. Er sehe allerdings auch die
Strafbarkeit des Spruches nicht. Das seien "Allerweltsworte", die auch die SA
verwendet habe.

350 Teilnehmer bei Stammtisch dabei

Rund 350 Teilnehmer waren laut Anklage bei der Veranstaltung in einer
Waldgaststätte dabei. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden
von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere
Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom
Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Urteil mit Geldstrafe im Mai

Höcke wurde wegen der Nazi-Losung im Mai schon einmal verurteilt. Das
Landgericht Halle erlegte ihm eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro
auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte.
Höcke hatte argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe er die
Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei der AfD-Wahlkampfveranstaltung
in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach.

Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage, und teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel
in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief.
Höcke soll in seiner Rede in Gera 2023 genau darauf Bezug genommen haben.

Im Verhandlungssaal bleiben Plätze frei

Beim ersten Prozess waren die Zuschauerplätze im Gericht voll belegt,
weitere in einem zusätzlichen Zuhörraum für Journalisten. Der zweite Prozess
stößt auf ein weniger großes Interesse. Diesmal bleiben etliche Plätze leer. Die
Anwesenden werden Zeuge, wie zu Beginn plötzlich alle Fotografen und Kameraleute
aus dem Saal geschickt werden. Herr Höcke wolle nicht fotografiert werden, heißt
es zur Begründung. Erst später dürfen die Fotografen doch ihre Kameras zücken
und Bilder machen.

Für Höcke ist der zweite Prozess in Halle noch nicht der letzte übrigens.
Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker
wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post
von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in
Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht.
Verhandlungstermine stehen noch nicht fest./dh/DP/mne

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH