01.07.2024 10:31:39 - dpa-AFX: Gericht: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als
rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht
München entschieden. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies
das Gericht als unbegründet zurück. In der Eilsache hatte die Partei bereits
zuvor in zwei Instanzen verloren.

AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung
gesagt, er erwarte sich keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht und
angekündigt, die Partei wolle im Falle einer Abweisung weitere Instanzen
anrufen.

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu
machen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation
wurde bisher jedoch nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer
endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet.

Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz jedoch
Tausende Seiten - darunter etwa Chatprotokolle und Redeauszüge -
zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und
damit eine Beobachtung rechtfertigen sollen. Das Spektrum reicht von ausländer-
und muslimfeindlichen Äußerungen bis hin zu demokratiefeindlichen Einlassungen
von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei.

Die AfD-Seite versuchte, die Aussagen als Entgleisungen Einzelner
darzustellen, mit denen die Partei als Ganzes nichts zu tun habe. Die Partei sei
als Organisation den Verfehlungen nachgegangen, habe Parteimitglieder zum Teil
ausgeschlossen oder gerügt./dm/DP/mis

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