10.07.2024 14:24:31 - dpa-AFX: EU-Kommission: Milliardenhilfen für Air France-KLM rechtens

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Milliardenstaatshilfen aus Frankreich und den
Niederlanden für die Fluggesellschaft Air France-KLM während der
Corona-Pandemie sind aus Sicht der EU-Kommission zu Recht genehmigt worden. 10,4
Milliarden Euro Staatshilfe für den Lufthansa -Konkurrenten seien
mit den Beihilferegeln der Staatengemeinschaft vereinbar, teilt die Brüsseler
Behörde mit. Das Gericht der EU hatte die 2020 von der Kommission erlaubten
Staatsgelder zuletzt als rechtswidrig bewertet. Nun zieht der Fall vor den
Europäischen Gerichtshof. Deutsche Milliardenhilfen für die Lufthansa werden
derzeit nach einem ähnlichen Urteil erneut von der Kommission untersucht.

Bei der Genehmigung der EU-Kommission im Frühjahr und Sommer 2020 ging es
den Angaben zufolge um eine staatliche Garantie Frankreichs für Darlehen in Höhe
von vier Milliarden Euro sowie um ein Darlehen über drei Milliarden Euro. Die
Niederlande unterstützten mit einer Garantie für Darlehen von 2,4 Milliarden
Euro und einem Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro.

Kommission: Hilfen waren notwendig, angemessen und verhältnismäßig

Das Gericht der EU erklärte beide Entscheidungen der EU-Kommission im
Dezember 2023 und im Februar dieses Jahres für nichtig. Nach Auffassung des
Gerichts habe die Kommission Air France und KLM zu Unrecht als alleinige
Begünstigte der französischen beziehungsweise der niederländischen
Beihilfemaßnahmen angesehen. Die Kommission legte gegen beide Urteile
Rechtsmittel ein.

Nach erneuter Prüfung kommt die Kommission nun zu dem Schluss, dass beide
Maßnahmen mit den geltenden EU-Beihilferegeln vereinbar sind. Auch führte die
Kombination aller französischer und niederländischer Maßnahmen nicht zu einer
unvereinbaren Kumulierung von Beihilfen. Die kombinierten Beträge blieben unter
den geltenden Obergrenzen. "Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die
Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus in
Frankreich und den Niederlanden beigetragen haben." Sie seien notwendig,
angemessen und verhältnismäßig gewesen.

Deutsche Hilfen für Lufthansa kommen erneut unter die Lupe

Vergangene Woche hatte die EU-Kommission mitgeteilt, Milliardenstaatshilfen
für die Lufthansa erneut zu untersuchen. In einem vertieften Prüfverfahren soll
geklärt werden, ob die längst zurückgezahlten Hilfen des deutschen Staats aus
dem Jahr 2020 im Einklang mit europäischen Wettbewerbsregeln standen. Die
Einleitung einer Untersuchung sage noch nichts über deren Ergebnis aus, betonte
die Behörde.

Hintergrund ist auch hier ein Urteil des Gerichts der EU. Die Richter
urteilten, dass die Kommission die deutschen Staatshilfen im Umfang von rund
sechs Milliarden Euro nicht hätte genehmigen dürfen. Den Beamten seien bei ihrer
Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, sodass die Genehmigung der Kommission
für nichtig erklärt wurde./rdz/DP/mis
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
LUFTHANSA AG VNA O.N. 823212 Frankfurt 5,904 26.07.24 20:28:30 +0,034 +0,58% 0,000 0,000 5,800 5,904
AIR FRANCE-KLM INH. EO 1 A3EJGH Frankfurt 8,342 26.07.24 17:17:38 -0,058 -0,69% 0,000 0,000 8,304 8,342

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