05.07.2024 13:29:03 - dpa-AFX: Bundesrat schlägt Organspende-Reform vor

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat setzt sich für eine Änderung der
Organspenderegeln ein, um mehr Transplantationen zu ermöglichen. Die
Länderkammer beschloss, einen Gesetzentwurf für die Einführung einer
Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen alle mit
Meldeadresse in Deutschland als Organspender nach dem Tod gelten
- es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder
ein "entgegenstehender Wille" des Verstorbenen vor. Derzeit sind Organentnahmen
nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

Im Bundestag selbst hatte kürzlich bereits eine fraktionsübergreifende
Gruppe von Abgeordneten einen Gesetzentwurf vorgestellt, um noch vor der
Bundestagswahl 2025 einen neuen Anlauf für eine Widerspruchslösung zu
unternehmen. Den Vorstoß unterstützt auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach
(SPD) als Abgeordneter. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020
im Parlament gescheitert.

8400 Menschen auf der Warteliste

Die Initiative des Bundesrats hatte Nordrhein-Westfalen angestoßen,
unterstützt wurde sie von sieben weiteren Ländern. Laut Grundgesetz kann auch
der Bundesrat Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen. Sie werden dem
Parlament durch die Bundesregierung zugeleitet. Der Bundestag hat darüber dann
"in angemessener Frist" zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

Mehr Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten
werden seit Jahren dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 965 Menschen
nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die
koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Zugleich
standen aber 8400 Menschen auf Wartelisten. Damit Spenden überhaupt infrage
kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines
Verstorbenen feststellen./sam/DP/jha

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