24.06.2024 17:45:19 - dpa-AFX: POLITIK/Gutachten: Verfassungsschutz-Abfrage zu Bundestagsmitarbeitern möglich

BERLIN (dpa-AFX) - Um das Parlament in Zukunft besser vor Verfassungsfeinden
zu schützen, könnten die Zugangsregeln für den Bundestag verschärft werden. Zu
diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das im Auftrag der
Bundestagsverwaltung erstellt und am Montag an die Sicherheitsbeauftragten der
Fraktionen verschickt wurde. Sein Verfasser, der Bonner Rechtswissenschaftler
Klaus Gärditz, plädiert darin unter anderem dafür, die Ausübung des Hausrechts
und der Polizeigewalt durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas auf eine
formell-gesetzliche Grundlage zu stellen. Außerdem empfiehlt er, "Abgeordnete,
die eine Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Gremien oder Ausschüssen
durchführen wollen", einer vorherigen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.

In dem Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es
weiter, die geltende Hausordnung in Verbindung mit den Zugangs- und
Verhaltensregeln beziehe sich auf polizeiliche Gefahren, sei aber bislang nicht
hinreichend bestimmt, was Risiken angeht, die von einer extremistischen
Betätigung Einzelner ausgehen. Jedoch sollte auch für solche Fälle die
Verweigerung der Ausstellung eines Bundestagsausweises in der Hausordnung
verankert werden - eine entsprechende Regelung in einem neu zu schaffenden
Bundespolizeigesetz wäre zu begrüßen. Zu jedem, der einen Antrag auf Ausstellung
eines solchen Hausausweises stellt, könnte dann beim Verfassungsschutz angefragt
werden, ob Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Unzuverlässigkeit hindeuten.

Kein Zugang zur IT des Bundestages für extremistische Mitarbeiter

Einschränkungen sind laut Gutachten auch in Bezug auf die hauseigenen
IT-Systeme geboten. Der Zugriff auf die IT-Systeme des Deutschen Bundestages
sollte demnach verweigert werden, "wenn sich Mitarbeitende als
verfassungsfeindlich und damit als unzuverlässig erweisen".

Gärditz schlägt in seinem Gutachten außerdem vor, die Erstattung der Kosten
für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Angestellte der Abgeordneten und
Fraktionen dann auszuschließen, wenn diesen mangels Zuverlässigkeit der Zugang
zu den Gebäuden des Bundestages beziehungsweise zur IT-Infrastruktur verweigert
wurde. In die Hausordnung des Parlaments sollte zudem eine Klarstellung
aufgenommen werden, dass allen Mitgliedern und Fraktionen die Nutzung der
Räumlichkeiten nur im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung gestattet sei.

Hinweise darauf, wie die im Bundestag vertretenen Fraktionen mit den
Empfehlungen des Rechtsgutachtens umgehen, wird es vielleicht schon in dieser
Sitzungswoche geben. Womöglich wird die Auswertung des 132 Seiten umfassenden
Gutachtens aber auch noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen./abc/DP/jha

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