03.07.2024 13:02:26 - dpa-AFX: POLITIK: Höckes Verteidiger legen Revision gegen zweites Urteil ein

HALLE (dpa-AFX) - Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke akzeptiert auch das
jüngste Urteil wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole nicht. Seine
beiden Verteidiger hätten Revision eingelegt, teilte ein Sprecher des
Landgerichts Halle auf Nachfrage mit. Am Montag hatte das Gericht Höcke wegen
des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer
Organisationen zu 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Der Politiker hatte
im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die Parole
"Alles für Deutschland" angestimmt. Er sprach die ersten beiden Worte selbst aus
und ließ nach Überzeugung des Gerichts das Publikum den Spruch vervollständigen.
Der 52-Jährige bestritt diese Absicht.

Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der
paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Weil Höcke sie auch
im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg
genutzt hatte, war er Mitte Mai vom Landgericht Halle schon einmal zu einer
Geldstrafe von zusammen 13 000 Euro verurteilt worden. Auch gegen dieses Urteil
hatte Höcke Revision eingelegt./dh/DP/mis

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