Börseninformationen

05.06.2024 15:22:33 - Gericht: Voreinstellung für teureren Versand unzulässig

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wenn Verbraucher Waren im Internet ordern, darf ein Online-Shop nicht einfach den teureren Expressversand voreinstellen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Freiburg, wie ein OLG-Sprecher am Mittwoch sagte. Im vorliegenden Fall hatte ein Elektronik-Versandhandel für bestimmte Waren schon das Häkchen bei "Expressversand" gesetzt. Wenn ein Kunde das nicht wollte, musste er diese etwas teurere Versandvariante aktiv abwählen. Dagegen hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) geklagt und in der Vorinstanz recht bekommen. Die Berufung dagegen wies das OLG nun zurück.

Die Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung. "Kostenpflichtige Zusatzleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher und Verbraucherinnen zulässig", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Wie schon gesetzlich vorgeschrieben, dürften Extraleistungen im Online-Handel nicht durch eine Voreinstellung vereinbart werden. Der Expressversand sei eine solche Zusatzleistung. Das Urteil ist nach OLG-Angaben rechtskräftig. (Az. 14 U 134/23)./avg/DP/men


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
AMAZON.COM INC. DL-,01 906866 Xetra 171,660 18.06.24 14:06:56 +2,200 +1,30% 171,760 171,860 171,580 169,460

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH