01.07.2024 15:54:25 - ROUNDUP: EU-Kommission nimmt Facebook-Konzern Meta ins Visier

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Internet-Konzern Meta verstößt mit seinem Modell "Pay for Privacy" aus Sicht der EU-Kommission gegen digitale Regeln. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenfreien Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen.

Das Modell des Mutterkonzerns Meta erlaube nicht, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende, ansonsten aber gleichwertig sei, teilte die Brüsseler Behörde nach einer ersten Untersuchung mit. Außerdem erlaube das Modell den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.

Meta weist Vorwürfe zurück

Ein Sprecher des Unternehmens sagte auf Anfrage, dass das Modell "Pay for Privacy" im Einklang mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) stehe. "Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um diese Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen."

Die Kommission betonte, dass ihre Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Die vorläufigen Feststellungen der Brüsseler Behörde gehen auf ein Verfahren gegen Meta zurück, das die Kommission im März eingeleitet hatte. Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf zu antworten.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple , Amazon , Microsoft , Alphabet und Meta.

Mögliche Konsequenzen für Meta

Die Kommission will das im März eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich./svv/DP/jha


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
APPLE INC. 865985 Xetra 203,300 03.07.24 16:36:38 -1,200 -0,59% 203,250 203,350 204,750 204,500
AMAZON.COM INC. DL-,01 906866 Xetra 182,860 03.07.24 16:36:02 -1,200 -0,65% 182,780 182,860 186,360 184,060
MICROSOFT DL-,00000625 870747 Xetra 423,950 03.07.24 16:35:03 -1,650 -0,39% 423,900 424,100 427,600 425,600
META PLATF. A DL-,000006 A1JWVX Xetra 469,200 03.07.24 16:31:26 -2,600 -0,55% 468,600 468,850 474,050 471,800
ALPHABET INC.CL.A DL-,001 A14Y6F Xetra 170,560 03.07.24 16:36:03 -0,640 -0,37% 170,560 170,640 172,460 171,200

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