05.06.2024 15:17:36 - dpa-AFX: Gericht: Voreinstellung für teureren Versand unzulässig
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wenn Verbraucher Waren im Internet ordern, darf ein
Online-Shop nicht einfach den teureren Expressversand voreinstellen. Das
Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil des
Landgerichts Freiburg, wie ein OLG-Sprecher am Mittwoch sagte. Im vorliegenden
Fall hatte ein Elektronik-Versandhandel für bestimmte Waren schon das Häkchen
bei "Expressversand" gesetzt. Wenn ein Kunde das nicht wollte, musste er diese
etwas teurere Versandvariante aktiv abwählen. Dagegen hatte der Bundesverband
Verbraucherzentrale (vzbv) geklagt und in der Vorinstanz recht bekommen. Die
Berufung dagegen wies das OLG nun zurück.
Die Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung. "Kostenpflichtige
Zusatzleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher und
Verbraucherinnen zulässig", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Wie schon
gesetzlich vorgeschrieben, dürften Extraleistungen im Online-Handel nicht durch
eine Voreinstellung vereinbart werden. Der Expressversand sei eine solche
Zusatzleistung. Das Urteil ist nach OLG-Angaben rechtskräftig. (Az. 14 U
134/23)./avg/DP/men