04.06.2024 14:24:12 - Mieterbund betont Anspruch auf Instandsetzung bei Hochwasserschäden

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Bei Hochwasserschäden haben Mieter nach Angaben des Mieterbunds Bayern einen Reparatur- und Instandsetzungsanspruch gegenüber dem Vermieter. Das gilt auch für mitvermietete Einbauküchen, Elektrogeräte und Teppichböden - nicht aber für die eigenen Möbel und Gegenstände des Mieters, wie der Landesverband am Dienstag mitteilte.

In Keller und Wohnungen eingedrungenes Wasser muss demnach der Eigentümer und Vermieter beseitigen. Auch für das Trockenlegen der Wohnung ist er verantwortlich. Solange die Wohnung aufgrund der Unwetterschäden nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, darf der Mieter die Miete mindern. Eine Mietvertragsklausel, die das Mietminderungsrecht in Fällen höherer Gewalt einschränkt, ist laut Mieterbund unwirksam. Zur Sicherheit sollten Mieter Fotos machen, um Umfang und Ausmaß beweisen zu können, auch für die Versicherung.

Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind im Regelfall ausgeschlossen. Der Vermieter müsse auch keine Vorkehrungen gegen sehr seltene Naturkatastrophen treffen, teilte der Mieterbund mit./rol/DP/men


Quelle: dpa-AFX
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GRAND CITY PROPERT.EO-,10 A1JXCV Xetra 10,450 27.06.24 09:07:03 -0,050 -0,48% 10,450 10,520 10,440 10,500
LEG IMMOBILIEN SE NA O.N. LEG111 Xetra 76,040 27.06.24 09:06:46 +1,680 +2,26% 76,080 76,260 76,000 74,360
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AROUNDTOWN EO-,01 A2DW8Z Xetra 1,861 27.06.24 09:06:37 +0,017 +0,95% 1,855 1,863 1,851 1,843

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