05.07.2024 16:33:36 - dpa-AFX: POLITIK: Entlassene Bildungs-Staatssekretärin zieht vor Gericht

BERLIN (dpa-AFX) - Die von Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP)
in den einstweiligen Ruhestand geschickte Staatssekretärin Sabine Döring geht
juristisch gegen das Ministerium vor. Mit einem sogenannten Eilantrag will sie
vor dem Berliner Verwaltungsgericht durchsetzen, dass sie sich in der
sogenannten Fördergeld-Affäre öffentlich äußern darf. Der Eilantrag sei am
Donnerstagabend eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Zuvor hatte die
"Tagesschau" berichtet.

Döring will Aussagegenehmigung

Döring wolle per Gericht eine Aussagegenehmigung erreichen und wende sich
gegen die öffentliche Darstellung, nach der sie den fraglichen Prüfauftrag
erteilt habe, so die Sprecherin. Mit einer Entscheidung sei nicht in Kürze zu
rechnen. Das Bundesbildungsministerium, ihr ehemaliger Dienstherr, genehmige
Döring keine öffentliche Äußerung, heißt es in dem "Tagesschau"-Bericht. Das
Ministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.

Langer Streit um Umgang mit Protestbrief

Hintergrund ist der Umgang des Ministeriums mit einem offenen Brief von
Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt. Die Dozenten hatten im Mai die Räumung
eines Camps propalästinensischer Demonstranten an der Freien Universität Berlin
kritisiert. Dies hatte wiederum Kritik von Stark-Watzinger ausgelöst. Ihrer
Ansicht nach wird in dem Brief "der Terror der Hamas ausgeblendet".

Später waren E-Mails bekanntgeworden, aus denen hervorging, dass jemand an
hoher Stelle im Ministerium um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im
Protestbrief der Berliner Hochschullehrer strafrechtlich relevant sind und ob
das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte. Das Vorgehen löste
Proteste aus. Stark-Watzinger trennte sich daraufhin von Staatssekretärin Döring
und erklärte, die für die Hochschulabteilung fachlich zuständige
Staatssekretärin habe den zugrundeliegenden Prüfauftrag veranlasst.

Später hieß es vom Ministerium: Döring habe telefonisch eine juristische
Prüfung des Protestbriefs beauftragt. Dieser Auftrag sei von der Fachebene des
Ministeriums so verstanden worden, dass sowohl eine rechtliche Prüfung als auch
eine Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden
sollte. Döring habe erklärt, dass die Prüfung möglicher förderrechtlicher
Konsequenzen von ihr nicht beabsichtigt gewesen sei./rab/DP/jha

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