23.04.2024 11:27:01 - EQS-HV: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener -3-

DJ EQS-HV: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe: Einberufung der HV 2024

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EQS-News: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe: Einberufung der HV 2024
2024-04-23 / 11:27 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINBERUFUNG
der
am Freitag, dem 24. Mai 2024, um 11:00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Halle F,
als Präsenzversammlung stattfindenden
33. ordentlichen Hauptversammlung

T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 samt dem Lagebericht, des konsolidierten Corporate
Governance-Berichts 2023, des Nachhaltigkeitsberichts 2023 (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht), des
Konzernabschlusses 2023 samt dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des
Aufsichtsrats (§ 96 Aktiengesetz).

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen
Bilanzgewinnes.

3. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2023.

5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers des
konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025.

7. Wahl des Prüfers des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024.

8. Wahlen in den Aufsichtsrat.

9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 3. Mai 2024 zu den üblichen
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionär:innen in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
. Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023,
. Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023,
. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023,
. konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023,
. Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht),
. Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023 zum Tagesordnungspunkt 2,
. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9,
. Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 6, 7, 8 und 9,
. Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 8,
sowie
. Vergütungsbericht 2023 und Vergütungspolitik.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 Aktiengesetz sowie Informationen über die Rechte der Aktionär:innen nach den §§ 109, 110, 118 und
119 Aktiengesetz, sind spätestens ab 3. Mai 2024 auch auf der Internetseite der Gesellschaft group.vig unter Investor
Relations/Hauptversammlung via direktem Link group.vig/hauptversammlung zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTIENGESETZ
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 3. Mai 2024 der
Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn
Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionär:inneneigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a Aktiengesetz, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5%
vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit
den Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen stellen, samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Mai 2024 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1
89 00 500-50 oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn
Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt
an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionär:innenrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1%
vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1 Aktiengesetz bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2
Aktiengesetz nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.
Aktionär:innen ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre. Das Auskunftsrecht gilt nur für
Aktionär:innen, die in der Hauptversammlung anwesend oder vertreten sind.
Jeder Aktionär und jede Aktionärin ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden,
wenn spätestens am 16. Mai 2024 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
wurde. Dazu muss der Antrag bis spätestens 14. Mai 2024, sohin zwei Werktage vor dem 16. Mai 2024, bei der Gesellschaft
einlangen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die
diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
§ 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus
drei bis zwölf Mitgliedern besteht. Im Aufsichtsrat müssen mindestens vier Sitze von Frauen und mindestens vier Sitze
von Männern besetzt sein. Der Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe besteht derzeit aus
zwölf Mitgliedern, davon fünf Frauen und sieben Männer, sodass der Mindestanteil nach § 86 Absatz 7 Aktiengesetz
erfüllt ist. Mit Ablauf der Hauptversammlung läuft tourlich die Funktionsperiode von elf Mitgliedern aus. Der
Aufsichtsrat soll weiter aus zwölf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern bestehen. Daher sind elf
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, um die bisherige Anzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern wieder zu erreichen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionär:innen nach den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind
spätestens ab 3. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter group.vig/hauptversammlung zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 111 AKTIENGESETZ
Depotverwahrte Inhaberaktien
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April 23, 2024 05:27 ET (09:27 GMT)

DJ EQS-HV: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener -2-

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Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
14. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionär:innenrechte ist daher nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung
gemäß § 10a Aktiengesetz, die der Gesellschaft spätestens am 21. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer
der folgenden Adressen zugehen muss:
. per Post oder per Boten:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
. per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-50
. per E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang, - TIF, PDF, etc.)
. per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben
Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
. Angaben über den Aktionär oder die Aktionärin: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs oder der Aktionärin,
. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
. Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 14. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär:in geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des
Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß
tschechischem und ungarischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine
Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär:innen können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AKTIENGESETZ
Jeder Aktionär oder jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht,
einen Vertreter oder eine Vertreterin zu bestellen, der oder die im Namen des Aktionärs oder der Aktionärin an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär oder die Aktionärin hat, den oder die er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär oder die Aktionärin seinem oder
ihrem depotführenden Kreditinstitut eine Vollmacht erteilt, so genügt es, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an
einer der folgenden Adressen zugehen:
. per Post:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
. per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-50
. per E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF, etc.)
. per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben
. persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter group.vig/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die
Vollmacht spätestens am 23. Mai 2024, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Als zusätzlicher Service steht den Aktionär:innen Herr Dr. Michael Knap als Vertreter des Interessenverbands für
Anleger (Austrian Shareholder Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für
die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343-30, unter der
Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail knap.vig@hauptversammlung.at sowie seine Bevollmächtigung zur
Stimmrechtsausübung über das Formular auf unserer Website.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Absatz 2 Ziffer 1 Börsegesetz)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 132.887.468,20 und ist
eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und
ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
zum vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Vertreter oder Vertreterin einer juristischen Person erscheinen, nehmen
Sie bitte einen aktuellen Firmenbuchauszug mit, der Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie als Bevollmächtigter oder
Bevollmächtigte zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen.
Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer:innen sowie die nunmehr üblichen
Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
ÜBERTRAGUNG IM INTERNET
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen. Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig
vor der Hauptversammlung unter group.vig/hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Eine vollständige Übertragung der
Hauptversammlung erfolgt nicht.
INFORMATION ZUR DATENVERARBEITUNG FÜR AKTIONÄR:INNEN
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2
Aktiengesetz, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der jeweiligen
Aktionärin oder des jeweiligen Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die
Depotbestätigung bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionär:innen die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren
Vertreter:innen an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz, insbesondere die §§ 111, 113, 114, 117 und 120
Aktiengesetz, zwingend erforderlich. Die personenbezogenen Daten von Aktionär:innen werden im Zuge der Hauptversammlung
zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionär:innen und deren
Vertreter:innen an der Hauptversammlung, für die Ausübung von Aktionär:innenrechten im Rahmen der Hauptversammlung,
Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses,
Anlegen eines Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung von Compliance-Pflichten
einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6
Absatz 1 lit c DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30,
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2024 05:27 ET (09:27 GMT)

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1010 Wien. Die Gesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere Zählservice, Notar, Rechtsberater:innen und IT-Dienstleister:in. Diese
erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit
rechtlich notwendig, hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.
Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht
können in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 Aktiengesetz) Einsicht nehmen und dadurch auch
die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist
zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionär:innendaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil
des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 Absatz 4 Aktiengesetz).
Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten
Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw.
verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung
erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und
Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von
Aktionär:innen gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient
die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang
mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung
zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung
richtet sich insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der
Fall ist, können Sie Auskunft über die Daten selbst, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die
Empfänger, die Herkunft und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns verarbeiteten Daten verlangen.
Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig sind, so können Sie Berichtigung oder
Vervollständigung Ihrer Daten verlangen. Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte
beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. Ist
unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet
werden, so können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung dieser Frage
verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die
Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage einer Einwilligungserklärung erhoben und verwendet
werden, zu verhindern. Der Widerruf Ihrer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die
vor Ihrem Widerruf aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle eines Widerrufs haben Sie auch das Recht, die
Löschung Ihrer Daten zu verlangen.
Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu Ihrer Person verarbeiteten Daten in einem von uns
bestimmten, maschinenlesbaren Format. Alternativ können Sie uns auch mit der direkten Übermittlung dieser Daten an
einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger oder diese Empfängerin uns dies aus technischer
Sicht ermöglicht und der Datenübertragung weder ein unvertretbarer Aufwand, noch gesetzliche oder sonstige
Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von unserer Seite oder von dritten Personen entgegenstehen.
Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten,
steht Ihnen überdies ein Widerspruchsrecht zu.
Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die untenstehend ausgewiesenen Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen,
dass Ihre personenbezogenen Daten nicht in falsche Hände geraten, ersuchen wir Sie, bei Übermittlung Ihres Ansuchens
einen Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie, beizufügen.
Kontakt für datenschutzrechtliche Ansuchen
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Datenschutz-Team
Schottenring 30
1010 Wien Österreich
datenschutz@vig.com
Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030
Wien, (dsb@dsb.gv.at) offen.
Wien, im April 2024
Der Vorstand  
2024-04-23 CET/CEST  
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 

Schottenring 30
1010 Wien
Österreich
Telefon:      +43(0)50 390-22000 
Fax:          +43(0)50 390 99-22000 
E-Mail:       info@vig.com 
Internet:     www.group.vig 
ISIN:         AT0000908504 
WKN:          A0ET17 
Börsen:       Wiener Börse (Amtlicher Handel) 


Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1886507 2024-04-23 CET/CEST

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END) Dow Jones Newswires

April 23, 2024 05:27 ET (09:27 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
VIENNA INSURANCE GRP INH. A0ET17 Frankfurt 29,600 05.06.24 08:09:24 +0,250 +0,85% 29,400 29,550 29,600 29,350

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