23.04.2024 11:27:01 - EQS-HV: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe: Einberufung der HV 2024

===
EQS-News: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe: Einberufung der HV 2024
2024-04-23 / 11:27 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINBERUFUNG
der
am Freitag, dem 24. Mai 2024, um 11:00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Halle F,
als Präsenzversammlung stattfindenden
33. ordentlichen Hauptversammlung

T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 samt dem Lagebericht, des konsolidierten Corporate
Governance-Berichts 2023, des Nachhaltigkeitsberichts 2023 (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht), des
Konzernabschlusses 2023 samt dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des
Aufsichtsrats (§ 96 Aktiengesetz).

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen
Bilanzgewinnes.

3. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2023.

5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers des
konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025.

7. Wahl des Prüfers des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024.

8. Wahlen in den Aufsichtsrat.

9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 3. Mai 2024 zu den üblichen
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionär:innen in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
. Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023,
. Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023,
. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023,
. konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023,
. Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht),
. Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023 zum Tagesordnungspunkt 2,
. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9,
. Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 6, 7, 8 und 9,
. Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 8,
sowie
. Vergütungsbericht 2023 und Vergütungspolitik.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 Aktiengesetz sowie Informationen über die Rechte der Aktionär:innen nach den §§ 109, 110, 118 und
119 Aktiengesetz, sind spätestens ab 3. Mai 2024 auch auf der Internetseite der Gesellschaft group.vig unter Investor
Relations/Hauptversammlung via direktem Link group.vig/hauptversammlung zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTIENGESETZ
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 3. Mai 2024 der
Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn
Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionär:inneneigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a Aktiengesetz, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5%
vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit
den Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen stellen, samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Mai 2024 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1
89 00 500-50 oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn
Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt
an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionär:innenrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1%
vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1 Aktiengesetz bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2
Aktiengesetz nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.
Aktionär:innen ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre. Das Auskunftsrecht gilt nur für
Aktionär:innen, die in der Hauptversammlung anwesend oder vertreten sind.
Jeder Aktionär und jede Aktionärin ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden,
wenn spätestens am 16. Mai 2024 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
wurde. Dazu muss der Antrag bis spätestens 14. Mai 2024, sohin zwei Werktage vor dem 16. Mai 2024, bei der Gesellschaft
einlangen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die
diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
§ 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus
drei bis zwölf Mitgliedern besteht. Im Aufsichtsrat müssen mindestens vier Sitze von Frauen und mindestens vier Sitze
von Männern besetzt sein. Der Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe besteht derzeit aus
zwölf Mitgliedern, davon fünf Frauen und sieben Männer, sodass der Mindestanteil nach § 86 Absatz 7 Aktiengesetz
erfüllt ist. Mit Ablauf der Hauptversammlung läuft tourlich die Funktionsperiode von elf Mitgliedern aus. Der
Aufsichtsrat soll weiter aus zwölf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern bestehen. Daher sind elf
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, um die bisherige Anzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern wieder zu erreichen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionär:innen nach den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind
spätestens ab 3. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter group.vig/hauptversammlung zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 111 AKTIENGESETZ
Depotverwahrte Inhaberaktien
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2024 05:27 ET (09:27 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
VIENNA INSURANCE GRP INH. A0ET17 Frankfurt 29,500 31.05.24 15:36:11 -0,050 -0,17% 0,000 0,000 28,900 29,500

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH