01.07.2024 15:54:25 - ROUNDUP: EU-Kommission nimmt Facebook-Konzern Meta ins Visier

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Internet-Konzern Meta verstößt mit seinem Modell "Pay for Privacy" aus Sicht der EU-Kommission gegen digitale Regeln. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenfreien Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen.

Das Modell des Mutterkonzerns Meta erlaube nicht, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende, ansonsten aber gleichwertig sei, teilte die Brüsseler Behörde nach einer ersten Untersuchung mit. Außerdem erlaube das Modell den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.

Meta weist Vorwürfe zurück

Ein Sprecher des Unternehmens sagte auf Anfrage, dass das Modell "Pay for Privacy" im Einklang mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) stehe. "Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um diese Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen."

Die Kommission betonte, dass ihre Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Die vorläufigen Feststellungen der Brüsseler Behörde gehen auf ein Verfahren gegen Meta zurück, das die Kommission im März eingeleitet hatte. Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf zu antworten.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple , Amazon , Microsoft , Alphabet und Meta.

Mögliche Konsequenzen für Meta

Die Kommission will das im März eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich./svv/DP/jha


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
APPLE INC. 865985 Frankfurt 209,250 12.07.24 08:28:05 -0,750 -0,36% 209,200 209,500 209,250 210,000
AMAZON.COM INC. DL-,01 906866 Frankfurt 178,680 12.07.24 08:26:17 -0,140 -0,08% 178,680 179,780 179,920 178,820
MICROSOFT DL-,00000625 870747 Frankfurt 418,250 12.07.24 08:27:16 -1,200 -0,29% 417,750 418,250 418,050 419,450
META PLATF. A DL-,000006 A1JWVX Frankfurt 469,750 12.07.24 08:00:12 -3,050 -0,65% 470,250 472,250 469,750 472,800
ALPHABET INC.CL.A DL-,001 A14Y6F Frankfurt 170,520 12.07.24 08:29:20 -0,900 -0,52% 170,520 170,540 170,980 171,420

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH