07.02.2024 15:05:55 - EQS-HV: MeVis Medical Solutions AG: -4-

DJ EQS-HV: MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.03.2024 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: MeVis Medical Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.03.2024 in Bremen mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-02-07 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MeVis Medical Solutions AG Bremen ISIN DE000A0LBFE4
WKN A0LBFE Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Eindeutige Kennung des Ereignisses: M3V032024oHV
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zu der am Dienstag, den 19. März 2024, um 10:00 Uhr MEZ im Atlantic Hotel Universum, Saal 1b, Wiener
Straße 4 in 28359 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG ("Gesellschaft")
mit dem Sitz in Bremen.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2023 sowie des Lageberichtes für die MeVis
Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2022/2023 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher.
Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite
1. der Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
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eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung

zugänglich gemacht und erläutert.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022/2023 (1. Oktober 2022 bis 30.

September 2023) amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/2023 (1. Oktober 2022 bis 30.

September 2023) amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 Oktober

2023 bis 30. September 2024) zu wählen. 4.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des

Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) erklärt, dass

seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in

Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften

Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022/2023

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich

einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der Vergütungsbericht wurde

gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,

Hamburg, darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG enthalten

sind. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Gemäß § 120a Absatz 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die

Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene

Geschäftsjahr zu beschließen.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung bei den ergänzenden Angaben zu

Tagesordnungspunkt 5 abgedruckt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht

für das Geschäftsjahr 2022/2023 zu billigen.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5:

Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG mitsamt Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß §

162 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2022/2023 vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023

Vorbemerkungen

Im nachfolgenden Vergütungsbericht berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat der MeVis Medical

Solutions AG über die im Geschäftsjahr 2022/2023 jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des

Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung. Bei diesem

Vergütungsbericht handelt es sich um einen Bericht gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG). Zur Erleichterung der

Einordnung der Angaben in diesem Bericht beschreibt der Vergütungsbericht auch die Grundzüge des im

Geschäftsjahr 2022/2023 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des

Aufsichtsrats. Das bestehende Vorstandsvergütungs-system wurde der Hauptversammlung am 24. März 2021

gemäß § 120a (1) AktG vorgelegt und mit einer Mehrheit von 85,57 % gebilligt.

VERGÜTUNGSSYSTEM

Das Vergütungssystem für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG ("Gesellschaft") wurde vom

Aufsichtsrat unter besonderer Berücksichtigung der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern

beschlossen. Die Gesellschaft wird von der Varex Imaging Deutschland AG beherrscht, die eine

Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft hält und mit der Gesellschaft einen Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag geschlossen hat. Muttergesellschaft des Varex-Konzerns ist die Varex Imaging

Corporation, USA, die mittelbar sämtliche Aktien der Varex Imaging Deutschland AG und damit mittelbar

auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft hält.

Derzeit besteht der Vorstand der Gesellschaft aus nur einem Vorstandsmitglied, Herrn Marcus Kirchhoff.

Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 21. Oktober 2020 wurde der Vertrag von Herrn Kirchhoff als Mitglied

des Vorstands der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. April 2021 um weitere fünf Jahre bis zum Ablauf des 31.

März 2026 verlängert. Das zwischen den Parteien seit dem 1. April 2012 bestehende

Vorstandsanstellungsverhältnis wurde ebenfalls bis zum 31. März 2026 verlängert. Herr Kirchhoff ist

zugleich Mitglied des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG.

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Vergütungsstruktur berücksichtigt die Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern und das

Vorstandsdoppelmandat des derzeitigen Alleinvorstands der Gesellschaft bei der Varex Imaging Deutschland

AG. Als Vorstandsmitglied der Varex Imaging Deutschland AG erhält Herr Kirchhoff von dieser

ausschließlich) eine erfolgsabhängige variable Vergütung, die sich am Erfolg des Varex-Konzerns

orientiert. Da die MeVis Medical Solutions AG Teil des Varex-Konzerns ist, werden durch diese

erfolgsabhängige Vergütung zugleich auch die Geschäftsstrategie und die nachhaltige und langfristige

Entwicklung der Gesellschaft gefördert.

Um eine optimale Anreizstruktur zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie für eine nachhaltige und

langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten, hält es der Aufsichtsrat jedoch für

erforderlich, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der konzerninternen Bezüge des Alleinvorstands der

Gesellschaft eine ausgewogene Vergütungsstruktur mit einem hinreichenden Anteil fester

Vergütungsbestandteile zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft davon

abgesehen, eine weitere, von der Gesellschaft zu gewährende erfolgsabhängige Vergütung vorzusehen. Das

Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der MeVis Medical Solutions AG beschränkt sich

dementsprechend auf eine erfolgsunabhängige Vergütung.

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February 07, 2024 09:05 ET (14:05 GMT)

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VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM BERICHTSZEITRAUM

Dieser Bericht umfasst gemäß §162 Abs. 1 AktG die von der Gesellschaft gewährten und geschuldeten

Vergütungen.

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Vergütungsbestandteil           Marcus Kirchhoff 
in EUR                            Alleinvorstand 
Zufluss                         2022/2023  2021/2022 
Festvergütung                   286.647,78 278.298,78 
Nebenleistungen                 40.436,17  37.605,70 
Summe feste Vergütung           327.083,95 315.904,48 
Einjährige variable Vergütung   -          - 
Mehrjährige variable Vergütung  -          - 
Summe variable Vergütung        -          - 
Gesamtvergütung                 327.083,95 315.904,48 

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Erfolgsunabhängige feste Vergütung bei der Gesellschaft

Zur jährlichen Gesamtvergütung der Gesellschaft zählen das Jahresgrundgehalt (Festgehalt) und die

Nebenleistungen.

Festgehalt

Das Jahresgrundgehalt (Festgehalt) wird in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt und erhöht sich

jährlich um 3 % gegenüber dem Vorjahr (jeweils zum 1. April bis einschl. April 2025). Das dem Mitglied

des Vorstands zugesagte und gewährte Festgehalt betrug im Berichtszeitraum EUR 286.647,78.

Nebenleistungen

Die dem Mitglied des Vorstands zugesagten und gewährten Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die

Privatnutzung von Arbeitsmitteln (Dienstwagen, Smartphone o. Ä. einschließlich Betriebskosten),

Versicherungsbeiträge (Unfallversicherung) und Zuschüsse zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Im

Juni 2023 wurde zusätzlich die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von EUR

3.000,00 ausgezahlt. Die dem Mitglied des Vorstands zugesagten und gewährten Nebenleistungen betrugen im

Berichtszeitraum EUR 40.436,17.

Reisekosten, Spesen und sonstige im Interesse der Gesellschaft getätigte Auslagen werden dem

Vorstandsmitglied nach Aufwand gegen steuerlich anerkennungsfähige Belege auf der Basis der jeweils

geltenden betriebsüblichen Regelungen erstattet.

Des Weiteren wurde zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats auf Kosten der

Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von EUR 5 Mio.

abgeschlossen.

Die Nebenleistungen sind marktüblich und entsprechen dem aktuellen Vergütungssystem. Urlaub und

Vorteile aus D&O- und sonstigen Versicherungen werden nicht errechnet oder finanziell abgebildet.

Ansprüche auf Fortzahlungen von Bezügen wegen vorübergehender Berufsunfähigkeit bestanden nicht.

Variable Vergütung bei der Varex Imaging Deutschland AG

Die Gesellschaft gewährt ihren Vorstandsmitgliedern keine erfolgsabhängige variable Vergütung. Der

Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aber der Gewährung von erfolgsabhängigen variablen

Vergütungsbestandteilen durch die Varex Imaging Deutschland AG zugestimmt. Für die Festsetzung dieser

Vergütungsbestandteile ist der Aufsichtsrat der Varex Imaging Deutschland AG zuständig. Gleichwohl werden

sie in der Folge mit dargestellt, um einen vollständigeren Überblick über das Vergütungssystem für Herrn

Kirchhoff zu geben.

Die Höhe der von der Varex Imaging Deutschland AG gewährten erfolgsabhängigen variablen Vergütung

richtet sich nach dem Grad der Erreichung der für das Geschäftsjahr festgelegten Unternehmens- und

individuellen Leistungsziele. Die Ziele werden vom Aufsichtsrat der Varex Imaging Deutschland AG

gemeinsam mit dem Vorstandsmitglied zu Beginn eines Geschäftsjahres festgelegt und sind direkt aus der

Strategie des Varex-Konzerns abgeleitet. Die Erfolgsziele bestehen aus Varex-Konzernzielen,

Geschäftsbereichszielen und individuellen Zielen. Nach Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Aufsichtsrat

der Varex Imaging Deutschland AG fest, inwieweit die Ziele erreicht worden sind. Die Gewichtung der

einzelnen Ziele und die Bemessungsgrundlage werden jeweils basierend auf vom Verwaltungsrat (Board of

Directors) der Varex Imaging Corporation gebilligten Kennzahlen im Voraus vom Aufsichtsrat der Varex

Imaging Deutschland AG festgelegt.

Die von der Varex Imaging Deutschland AG gewährte erfolgsabhängige variable Vergütung besteht aus zwei

Komponenten, einer variablen Komponente mit kurzfristiger Anreizwirkung und einer variablen Komponente

mit langfristiger Anreizwirkung.

Kurzfristige variable Vergütungskomponente (Short Term Incentive)

Herr Kirchhoff erhält von der Varex Imaging Deutschland AG eine jährliche variable Vergütung (in bar)

im Rahmen des Varex Imaging Corporation Management Incentive Plan (MIP), der die Begünstigten für das

Erreichen vorher festgelegter jährlicher finanzieller und strategischer Ziele belohnt. Für das

Geschäftsjahr 2022/2023 betrug der Zielbetrag für Herrn Kirchhoff im Rahmen des MIP 40 % seines von der

MeVis Medical Solutions AG gewährten Jahresgrundgehalts. Nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgte eine

Auszahlung in entsprechender Höhe.

100 % des MIP-Zielbetrags für Herrn Kirchhoff basieren auf der finanziellen Kennzahl EBIT der Varex

Imaging Corporation multipliziert mit einem Performance Modifier, welcher auf persönlichen Zielen

basiert. Hier kann ein Zielerreichungsgrad zwischen 0 % und 200 % erzielt werden.

Langfristige variable Vergütungskomponente (Long Term Incentive)

Darüber hinaus nimmt Herr Kirchhoff an dem Long Term Incentive (LTI) Programm der Varex Imaging

Corporation teil, das die Gewährung von Aktienoptionen und Restricted Stock Units an bestimmte Begünstige

innerhalb des Varex-Konzerns vorsieht.

Ein wichtiges Ziel des Vergütungsprogramms des Varex-Konzerns ist es, die Interessen der

Führungskräfte mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein

erheblicher Teil der Gesamtvergütung der Führungskräfte durch die Gewährung von Eigenkapitalbeteiligungen

an die langfristige Aktienkursentwicklung gebunden. Die aktienbasierte Vergütung soll die Führungskräfte

motivieren, ihr Verhalten auf langfristiges profitables Wachstum auszurichten, das auch zu einer

Steigerung des Aktienkurses und damit des Werts der gewährten Aktienoptionen und Restricted Stock Units

führt. Zudem soll die aktienbasierte Vergütung dazu beitragen, die Führungskräfte, die ggf. über

unverfallbare Aktienoptionen mit einem erheblichen Wert verfügen, im Varex-Konzern zu halten.

Für Herrn Kirchhoff hat die Vergütung unter dem LTI-Programm für das Geschäftsjahr 2022/2023 einen

Zuteilungswert in Höhe von ca. 75 % seines von der MeVis Medical Solutions AG gewährten

Jahresgrundgehalts betragen, aufgeteilt in:

===
50 % in Form von zeitbasierten, d.h. nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums ausübbaren
Restricted Stock Units, die bei Ausübung in Stammaktien der Varex Imaging Corporation
. umgewandelt werden können. Von diesen Restricted Stock Units können 50 % am zweiten
Jahrestag der Gewährung und 50 % am vierten Jahrestag der Gewährung ausgeübt werden.
50 % in Form von leistungsbezogenen Aktienoptionen (mit einem Ausübungspreis, der 10 % über
. dem Aktienkurs der Varex Imaging Corporation am Tag der Gewährung liegt). Von diesen
Aktienoptionen können 25 % am ersten Jahrestag der Gewährung und der Rest anschließend in
36 gleichen monatlichen Tranchen ausgeübt werden.
===
Der Wert der jeweils im Februar erfolgenden Zuteilungen unter dem LTI-Programm wird anhand des

aktuellen Börsenkurses der Stammaktien der Varex Imaging Corporation berechnet. Die im Geschäftsjahr 2022

/2023 gewährten leistungsbezogenen Aktienoptionen haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, während der

die Aktienoptionen frühestens zu den vorgenannten Zeitpunkten ausgeübt werden können. Die Aktienoptionen

und Restricted Stock Units können von Herrn Kirchhoff nur dann ausgeübt werden, wenn er zum jeweiligen

Ausübungszeitpunkt noch bei der Varex Imaging Deutschland AG oder einem verbundenen Unternehmen der Varex

Imaging Corporation beschäftigt ist (außer im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit, bei Kündigung ohne

wichtigen Grund oder bei Kündigung aus wichtigem Grund im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel).

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February 07, 2024 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ EQS-HV: MeVis Medical Solutions AG: -3-

Darüber hinaus werden Ansprüche bei bestimmten Unternehmenstransaktionen vorzeitig fällig, wenn die

betreffenden Ansprüche nicht übernommen oder fortgeführt werden.

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Vergütungsbestandteil               Marcus Kirchhoff 
in EUR                                Vorstandsvorsitzender 
Zufluss                             2022/2023  2021/2022 
STI (Varex Imaging Deutschland AG)  111.000,00 156.834,39 
LTI (Varex Imaging Deutschland AG)  52.707,06  65.522,34 
Summe variable Vergütung            163.707,06 222.356,73 

===
Über die dargestellten festen und von der Varex Imaging Deutschland AG gewährten variablen

Vergütungsbestandteile hinaus gibt es keine weiteren Vergütungsbestandteile für das Mitglied des

Vorstands der MeVis Medical Solutions AG. Insbesondere hat Herr Kirchhoff keine Aktien und Aktienoptionen

der MeVis Medical Solutions AG erhalten. 5. Neben der variablen Vergütung der Varex Imaging Deutschland AG wurden Herrn Kirchhoff im Geschäftsjahr

2022/2023 keine Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied

zugesagt oder gewährt.

Change of Control

Im Falle eines Kontrollwechsels hat das Vorstandsmitglied einmalig das Recht, das Vorstandsamt mit

einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende niederzulegen und den Anstellungsvertrag zu kündigen. Übt das

Vorstandsmitglied das Sonderkündigungsrecht aus, hat es Anspruch auf eine Abfindung, die der während der

Restlaufzeit des Anstellungsvertrags von der Gesellschaft zu leistenden Festvergütung entspricht. Dabei

ist die Abfindung auf maximal den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt.

Maximalvergütung

Der Aufsichtsrat hat für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands durch die Gesellschaft eine

Maximalvergütung festgelegt. Sie liegt für jedes Mitglied des Vorstands bei EUR 700.000,00 pro

Geschäftsjahr. Die Gesellschaft versteht unter Maximalvergütung die maximal erreichbare Vergütung eines

Vorstandsmitglieds in einem Geschäftsjahr. Dabei handelt es sich um den maximalen Aufwand der MeVis

Medical Solutions AG je Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr.

Die Maximalvergütung stellt nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte oder zwingend als angemessen

angesehene Vergütungshöhe dar. Sie setzt während der Laufzeit eines Vergütungssystems lediglich einen

absoluten Rahmen nach oben, um eine unverhältnismäßig hohe Vorstandsvergütung zu vermeiden. Bei der

Bestimmung des Rahmens hat sich der Aufsichtsrat an der Vergütung orientiert, die den

Vorstandsmitgliedern der MeVis Medical Solutions AG insgesamt von der Gesellschaft und von anderen

Unternehmen des Varex-Konzerns gewährt wird. Durch die von der Gesellschaft selbst gewährte Vergütung

wird der Rahmen derzeit deutlich unterschritten.

Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile

Da der Vorstand von der MeVis Medical Solutions AG keine erfolgsabhängige Vergütung erhält, sind keine

Möglichkeiten zur Rückforderung entsprechender Vergütungsbestandteile vorgesehen.

Hinsichtlich der von der Varex Imaging Deutschland AG gewährten erfolgsabhängigen Vergütung besteht

nach den Regelungen des Varex Imaging Corporation Management Incentive Plan (MIP) und des LTI-Programms

der Varex Imaging Corporation eine Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen variable

Vergütungsbestandteile zurückzufordern. Voraussetzung ist, dass aufgrund eines Fehlverhaltens oder

anderer Verstöße des Begünstigten gegen den Varex-Verhaltenskodex eine Berichtigung des Jahresabschlusses

erforderlich ist. In diesem Fall kann die teilweise oder vollständige Rückzahlung des Betrags verlangt

werden, um den die gezahlte oder gewährte erfolgsabhängige Vergütung, die auf der Grundlage der

angepassten Finanzergebnisse berechnete Vergütung übersteigt. Die MeVis Medical Solutions AG hat auf eine

eventuelle Rückforderung der erfolgsabhängigen Vergütung keinen Einfluss.

Übergangsgelder

Der laufende Vorstandsvertrag, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat, sieht Übergangsgelder von bis zu

vier Monatsbezügen im Falle der Nichtverlängerung unter Versäumung einer Frist von vier Monaten zum

Vertragsende vor.

Leistungen bei vorzeitiger Beendigung

Eine ordentliche Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrags ist für beide Seiten ausgeschlossen. Das

Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Im Falle des Widerrufs der Bestellung des

Vorstandsmitglieds endet auch der Anstellungsvertrag (Koppelungsklausel) und das Vorstandsmitglied erhält

die Festvergütung (Barwert) bis zum Ende der ursprünglichen Vertragsdauer, es sei denn, der Widerruf

beruht auf schuldhaftem Verhalten des Vorstandsmitglieds. Ein Abfindungs-Cap ist nicht vorgesehen.

Leistungen bei regulärer Beendigung

Leistungen bei regulärer Beendigung der Vorstandsanstellungsverträge, insbesondere Abfindungen, sind

nicht zugesagt.

VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus Frau Kimberley Honeysett

Aufsichtsratsvorsitzende), Herrn Shubham Maheshwari (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und

Herrn Sunny Sanyal. Im Geschäftsjahr 2022/2023 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats von der

Gesellschaft keine Vergütung. Ebenso wurde Ihnen kein Sitzungsgeld gezahlt und im Rahmen ihrer

Aufsichtsratstätigkeit keine Aktien und Aktienoptionen der Gesellschaft gewährt.

Gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG kann die Hauptversammlung für

Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2 AktG eine Vergütung für

die Aufsichtsratsmitglieder bewilligen. Ein solcher Beschluss wurde von der Hauptversammlung nicht

gefasst, so dass die Aufsichtsratsmitglieder von der Gesellschaft weder eine feste noch eine variable

Vergütung erhalten. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 24. März 2021 hat die Hauptversammlung die in § 10

der Satzung der MeVis Medical Solutions AG enthaltenen Regelungen zur Vergütung der

Aufsichtsratsmitglieder bestätigt.

Gemäß § 10 Absatz 2 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG werden den Aufsichtsratsmitgliedern die

ihnen durch ihre Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen entstehenden Aufwendungen sowie darauf etwa

entfallende Umsatzsteuer ersetzt. Ein Sitzungsgeld wurde seit dem 1. Januar 2016 nicht gezahlt.

Gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG kann die Gesellschaft zugunsten der

Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit

einer Versicherungssumme von bis zu EUR 5 Mio. abschließen. Zugunsten der Mitglieder des Vorstands und

des Aufsichtsrats wurde auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit

einer Versicherungssumme von EUR 5 Mio. abgeschlossen.

VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER JÄHRLICHEN VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DER VORSTANDS- UND

AUFSICHTSRATSMITGLIEDER MIT DER ERTRAGSENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT UND DER GEHALTSENTWICKLUNG DER

ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT

Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der Vergütung der Vorstands-

und Aufsichtsratsmitglieder, der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern auf

Vollzeitäquivalenzbasis sowie der Ertragsentwicklung der Gesellschaft dar. Die Ertragsentwicklung der

Gesellschaft wird anhand der für die Steuerung des operativen Geschäfts wesentlichen Kennzahl des

bereinigten EBIT - Jahresergebnis vor Ergebnisabführung, Zinsergebnis (seit GJ 2022/2023 inklusive

Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens) und Ertragsteuern - und ergänzend der Entwicklung des

Jahresergebnisses vor Ergebnisabführung abgebildet. Die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der

Arbeitnehmer wird auf die Mitarbeiter der MeVis Medical Solutions AG (ohne Auszubildende, Studenten und

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February 07, 2024 09:05 ET (14:05 GMT)

ruhende Arbeitsverhältnisse) abgestellt.

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Geschäftsjahr 2022/2023 2021/2022 2020/2021
vs. Vorjahr in % vs. Vorjahr in % vs. Vorjahr in %
Ertragsentwicklung
Umsatz -7,57 % 15,71 % -5,35 %
Bereinigtes EBIT                        -50,57 %         69,77 %          -20,06 % 
Jahresergebnis vor Ergebnisabführung    -35,15 %         71,35 %          -20,31 % 

Vorstandsvergütung
Feste Vergütung Marcus Kirchhoff 3,54 % 2,85 % 1,36 % Variable Vergütung Marcus Kirchhoff -26,38 % 94,40 % -12,00 %
(über VI Deutschland AG)
Aufsichtsratsvergütung
Kimberley Honeysett                     0 %              0 %              0 % 
Shubham Maheshwari                      0 %              0 %              0 % 
Sunny Sanyal                            0 %              0 %              0 % 

Durchschnittliche Arbeitnehmervergütung
Mitarbeiter MeVis Medical Solutions AG 6,68 % 3,27 % 3,15 % ===
Erläuterung zur Berücksichtigung des letzten HV-Beschlusses zum Vergütungsbericht

Im Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2021/2022 vom 1. Oktober

2021 bis zum 30. September 2022 berichteten der Vorstand und der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions

AG über die im Geschäftsjahr 2021/2022 jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des Vorstands

und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung. Bei diesem

Vergütungsbericht handelte es sich um einen Bericht gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG). Durch den

Abschlussprüfer erfolgte eine Prüfung, ob die in § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG geforderten Angaben im

Vergütungsbericht enthalten sind (formelle Prüfung); der Vergütungsbericht wurde der Hauptversammlung am

21. März 2023 zur Billigung vorgelegt. Der Vergütungsbericht 2021/2022 wurde von der Hauptversammlung am

21. März 2023 mit einer Zustimmung von 83,21 % gebilligt.

17. Januar 2024

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Marcus Kirchhoff Kimberley Honeysett
Vorstand Aufsichtsratsvorsitzende
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VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS

ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG

An die MeVis Medical Solutions AG, Bremen

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1.

Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2

AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den

Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die

Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den

Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter

Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS

870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im

Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als

Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen der IDW-Qualitätsmanagementstandards angewendet. Die

Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte

Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,

einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind

sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines

Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen

falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und

Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen

wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein

Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im

Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle

Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir

die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die

angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter

Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu

bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der

Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des

Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche

irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in

diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Hamburg, den 17. Januar 2024

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Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christian Dinter Isabelle Kühne
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
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Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft nicht später als am 12. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, angemeldet haben.

Die Anmeldung kann elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024

oder in Textform erfolgen.

Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung als organisatorische Hilfsmittel übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt.

Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings in der Zeit vom 13. März 2024, 00:00 Uhr MEZ, bis einschließlich zum Tag der Hauptversammlung am 19. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Der für Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung maßgebliche Aktienbestand entspricht somit Ihrem am 12. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, im Aktienregister eingetragenen Aktienbestand. Mit dem Umschreibungsstopp geht keine Sperre der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes einher.

Anmeldung bei der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice

Aktionäre können sich bei der Gesellschaft bis 12. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren anmelden.

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February 07, 2024 09:05 ET (14:05 GMT)
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