DJ EQS-HV: MeVis Medical Solutions AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.03.2024 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: MeVis Medical Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MeVis Medical Solutions AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.03.2024 in Bremen mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-02-07 / 17:25 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MeVis Medical Solutions AG Bremen ISIN DE000A0LBFE4
WKN A0LBFE Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Eindeutige Kennung des Ereignisses: M3V032024oHV
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zu der am Dienstag, den 19. März 2024, um 10:00 Uhr MEZ im Atlantic Hotel Universum, Saal 1b, Wiener
Straße 4 in 28359 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG ("Gesellschaft")
mit dem Sitz in Bremen.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2023 sowie des Lageberichtes für die MeVis
Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2022/2023 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher.
Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite
1. der Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
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eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und erläutert.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022/2023 (1. Oktober 2022 bis 30.
September 2023) amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/2023 (1. Oktober 2022 bis 30.
September 2023) amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 (1. Oktober
2023 bis 30. September 2024) zu wählen. 4.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in
Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022/2023
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich
einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der Vergütungsbericht wurde
gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG enthalten
sind. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Gemäß § 120a Absatz 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die
Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene
Geschäftsjahr zu beschließen.
Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung bei den ergänzenden Angaben zu
Tagesordnungspunkt 5 abgedruckt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2022/2023 zu billigen.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5:
Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG mitsamt Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß §
162 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2022/2023 vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023
Vorbemerkungen
Im nachfolgenden Vergütungsbericht berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat der MeVis Medical
Solutions AG über die im Geschäftsjahr 2022/2023 jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des
Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung. Bei diesem
Vergütungsbericht handelt es sich um einen Bericht gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG). Zur Erleichterung der
Einordnung der Angaben in diesem Bericht beschreibt der Vergütungsbericht auch die Grundzüge des im
Geschäftsjahr 2022/2023 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats. Das bestehende Vorstandsvergütungs-system wurde der Hauptversammlung am 24. März 2021
gemäß § 120a (1) AktG vorgelegt und mit einer Mehrheit von 85,57 % gebilligt.
VERGÜTUNGSSYSTEM
Das Vergütungssystem für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG ("Gesellschaft") wurde vom
Aufsichtsrat unter besonderer Berücksichtigung der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern
beschlossen. Die Gesellschaft wird von der Varex Imaging Deutschland AG beherrscht, die eine
Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft hält und mit der Gesellschaft einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag geschlossen hat. Muttergesellschaft des Varex-Konzerns ist die Varex Imaging
Corporation, USA, die mittelbar sämtliche Aktien der Varex Imaging Deutschland AG und damit mittelbar
auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft hält.
Derzeit besteht der Vorstand der Gesellschaft aus nur einem Vorstandsmitglied, Herrn Marcus Kirchhoff.
Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 21. Oktober 2020 wurde der Vertrag von Herrn Kirchhoff als Mitglied
des Vorstands der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. April 2021 um weitere fünf Jahre bis zum Ablauf des 31.
März 2026 verlängert. Das zwischen den Parteien seit dem 1. April 2012 bestehende
Vorstandsanstellungsverhältnis wurde ebenfalls bis zum 31. März 2026 verlängert. Herr Kirchhoff ist
zugleich Mitglied des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG.
Grundzüge des Vergütungssystems
Die Vergütungsstruktur berücksichtigt die Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern und das
Vorstandsdoppelmandat des derzeitigen Alleinvorstands der Gesellschaft bei der Varex Imaging Deutschland
AG. Als Vorstandsmitglied der Varex Imaging Deutschland AG erhält Herr Kirchhoff von dieser
ausschließlich) eine erfolgsabhängige variable Vergütung, die sich am Erfolg des Varex-Konzerns
orientiert. Da die MeVis Medical Solutions AG Teil des Varex-Konzerns ist, werden durch diese
erfolgsabhängige Vergütung zugleich auch die Geschäftsstrategie und die nachhaltige und langfristige
Entwicklung der Gesellschaft gefördert.
Um eine optimale Anreizstruktur zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie für eine nachhaltige und
langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten, hält es der Aufsichtsrat jedoch für
erforderlich, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der konzerninternen Bezüge des Alleinvorstands der
Gesellschaft eine ausgewogene Vergütungsstruktur mit einem hinreichenden Anteil fester
Vergütungsbestandteile zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft davon
abgesehen, eine weitere, von der Gesellschaft zu gewährende erfolgsabhängige Vergütung vorzusehen. Das
Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der MeVis Medical Solutions AG beschränkt sich
dementsprechend auf eine erfolgsunabhängige Vergütung.
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February 07, 2024 11:25 ET (16:25 GMT)
DJ EQS-HV: MeVis Medical Solutions AG: Korrektur: -2-
VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM BERICHTSZEITRAUM
Dieser Bericht umfasst gemäß §162 Abs. 1 AktG die von der Gesellschaft gewährten und geschuldeten
Vergütungen.
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Vergütungsbestandteil Marcus Kirchhoff
in EUR Alleinvorstand
Zufluss 2022/2023 2021/2022
Festvergütung 286.647,78 278.298,78
Nebenleistungen 40.436,17 37.605,70
Summe feste Vergütung 327.083,95 315.904,48
Einjährige variable Vergütung - -
Mehrjährige variable Vergütung - -
Summe variable Vergütung - -
Gesamtvergütung 327.083,95 315.904,48
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Erfolgsunabhängige feste Vergütung bei der Gesellschaft
Zur jährlichen Gesamtvergütung der Gesellschaft zählen das Jahresgrundgehalt (Festgehalt) und die
Nebenleistungen.
Festgehalt
Das Jahresgrundgehalt (Festgehalt) wird in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt und erhöht sich
jährlich um 3 % gegenüber dem Vorjahr (jeweils zum 1. April bis einschl. April 2025). Das dem Mitglied
des Vorstands zugesagte und gewährte Festgehalt betrug im Berichtszeitraum EUR 286.647,78.
Nebenleistungen
Die dem Mitglied des Vorstands zugesagten und gewährten Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die
Privatnutzung von Arbeitsmitteln (Dienstwagen, Smartphone o. Ä. einschließlich Betriebskosten),
Versicherungsbeiträge (Unfallversicherung) und Zuschüsse zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Im
Juni 2023 wurde zusätzlich die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von EUR
3.000,00 ausgezahlt. Die dem Mitglied des Vorstands zugesagten und gewährten Nebenleistungen betrugen im
Berichtszeitraum EUR 40.436,17.
Reisekosten, Spesen und sonstige im Interesse der Gesellschaft getätigte Auslagen werden dem
Vorstandsmitglied nach Aufwand gegen steuerlich anerkennungsfähige Belege auf der Basis der jeweils
geltenden betriebsüblichen Regelungen erstattet.
Des Weiteren wurde zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats auf Kosten der
Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von EUR 5 Mio.
abgeschlossen.
Die Nebenleistungen sind marktüblich und entsprechen dem aktuellen Vergütungssystem. Urlaub und
Vorteile aus D&O- und sonstigen Versicherungen werden nicht errechnet oder finanziell abgebildet.
Ansprüche auf Fortzahlungen von Bezügen wegen vorübergehender Berufsunfähigkeit bestanden nicht.
Variable Vergütung bei der Varex Imaging Deutschland AG
Die Gesellschaft gewährt ihren Vorstandsmitgliedern keine erfolgsabhängige variable Vergütung. Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aber der Gewährung von erfolgsabhängigen variablen
Vergütungsbestandteilen durch die Varex Imaging Deutschland AG zugestimmt. Für die Festsetzung dieser
Vergütungsbestandteile ist der Aufsichtsrat der Varex Imaging Deutschland AG zuständig. Gleichwohl werden
sie in der Folge mit dargestellt, um einen vollständigeren Überblick über das Vergütungssystem für Herrn
Kirchhoff zu geben.
Die Höhe der von der Varex Imaging Deutschland AG gewährten erfolgsabhängigen variablen Vergütung
richtet sich nach dem Grad der Erreichung der für das Geschäftsjahr festgelegten Unternehmens- und
individuellen Leistungsziele. Die Ziele werden vom Aufsichtsrat der Varex Imaging Deutschland AG
gemeinsam mit dem Vorstandsmitglied zu Beginn eines Geschäftsjahres festgelegt und sind direkt aus der
Strategie des Varex-Konzerns abgeleitet. Die Erfolgsziele bestehen aus Varex-Konzernzielen,
Geschäftsbereichszielen und individuellen Zielen. Nach Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Aufsichtsrat
der Varex Imaging Deutschland AG fest, inwieweit die Ziele erreicht worden sind. Die Gewichtung der
einzelnen Ziele und die Bemessungsgrundlage werden jeweils basierend auf vom Verwaltungsrat (Board of
Directors) der Varex Imaging Corporation gebilligten Kennzahlen im Voraus vom Aufsichtsrat der Varex
Imaging Deutschland AG festgelegt.
Die von der Varex Imaging Deutschland AG gewährte erfolgsabhängige variable Vergütung besteht aus zwei
Komponenten, einer variablen Komponente mit kurzfristiger Anreizwirkung und einer variablen Komponente
mit langfristiger Anreizwirkung.
Kurzfristige variable Vergütungskomponente (Short Term Incentive)
Herr Kirchhoff erhält von der Varex Imaging Deutschland AG eine jährliche variable Vergütung (in bar)
im Rahmen des Varex Imaging Corporation Management Incentive Plan (MIP), der die Begünstigten für das
Erreichen vorher festgelegter jährlicher finanzieller und strategischer Ziele belohnt. Für das
Geschäftsjahr 2022/2023 betrug der Zielbetrag für Herrn Kirchhoff im Rahmen des MIP 40 % seines von der
MeVis Medical Solutions AG gewährten Jahresgrundgehalts. Nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgte eine
Auszahlung in entsprechender Höhe.
100 % des MIP-Zielbetrags für Herrn Kirchhoff basieren auf der finanziellen Kennzahl EBIT der Varex
Imaging Corporation multipliziert mit einem Performance Modifier, welcher auf persönlichen Zielen
basiert. Hier kann ein Zielerreichungsgrad zwischen 0 % und 200 % erzielt werden.
Langfristige variable Vergütungskomponente (Long Term Incentive)
Darüber hinaus nimmt Herr Kirchhoff an dem Long Term Incentive (LTI) Programm der Varex Imaging
Corporation teil, das die Gewährung von Aktienoptionen und Restricted Stock Units an bestimmte Begünstige
innerhalb des Varex-Konzerns vorsieht.
Ein wichtiges Ziel des Vergütungsprogramms des Varex-Konzerns ist es, die Interessen der
Führungskräfte mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein
erheblicher Teil der Gesamtvergütung der Führungskräfte durch die Gewährung von Eigenkapitalbeteiligungen
an die langfristige Aktienkursentwicklung gebunden. Die aktienbasierte Vergütung soll die Führungskräfte
motivieren, ihr Verhalten auf langfristiges profitables Wachstum auszurichten, das auch zu einer
Steigerung des Aktienkurses und damit des Werts der gewährten Aktienoptionen und Restricted Stock Units
führt. Zudem soll die aktienbasierte Vergütung dazu beitragen, die Führungskräfte, die ggf. über
unverfallbare Aktienoptionen mit einem erheblichen Wert verfügen, im Varex-Konzern zu halten.
Für Herrn Kirchhoff hat die Vergütung unter dem LTI-Programm für das Geschäftsjahr 2022/2023 einen
Zuteilungswert in Höhe von ca. 75 % seines von der MeVis Medical Solutions AG gewährten
Jahresgrundgehalts betragen, aufgeteilt in:
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50 % in Form von zeitbasierten, d.h. nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums ausübbaren
Restricted Stock Units, die bei Ausübung in Stammaktien der Varex Imaging Corporation
. umgewandelt werden können. Von diesen Restricted Stock Units können 50 % am zweiten
Jahrestag der Gewährung und 50 % am vierten Jahrestag der Gewährung ausgeübt werden.
50 % in Form von leistungsbezogenen Aktienoptionen (mit einem Ausübungspreis, der 10 % über
. dem Aktienkurs der Varex Imaging Corporation am Tag der Gewährung liegt). Von diesen
Aktienoptionen können 25 % am ersten Jahrestag der Gewährung und der Rest anschließend in
36 gleichen monatlichen Tranchen ausgeübt werden.
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Der Wert der jeweils im Februar erfolgenden Zuteilungen unter dem LTI-Programm wird anhand des
aktuellen Börsenkurses der Stammaktien der Varex Imaging Corporation berechnet. Die im Geschäftsjahr 2022
/2023 gewährten leistungsbezogenen Aktienoptionen haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, während der
die Aktienoptionen frühestens zu den vorgenannten Zeitpunkten ausgeübt werden können. Die Aktienoptionen
und Restricted Stock Units können von Herrn Kirchhoff nur dann ausgeübt werden, wenn er zum jeweiligen
Ausübungszeitpunkt noch bei der Varex Imaging Deutschland AG oder einem verbundenen Unternehmen der Varex
Imaging Corporation beschäftigt ist (außer im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit, bei Kündigung ohne
wichtigen Grund oder bei Kündigung aus wichtigem Grund im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel).
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February 07, 2024 11:25 ET (16:25 GMT)
DJ EQS-HV: MeVis Medical Solutions AG: Korrektur: -3-
Darüber hinaus werden Ansprüche bei bestimmten Unternehmenstransaktionen vorzeitig fällig, wenn die
betreffenden Ansprüche nicht übernommen oder fortgeführt werden.
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Vergütungsbestandteil Marcus Kirchhoff
in EUR Vorstandsvorsitzender
Zufluss 2022/2023 2021/2022
STI (Varex Imaging Deutschland AG) 111.000,00 156.834,39
LTI (Varex Imaging Deutschland AG) 52.707,06 65.522,34
Summe variable Vergütung 163.707,06 222.356,73
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Über die dargestellten festen und von der Varex Imaging Deutschland AG gewährten variablen
Vergütungsbestandteile hinaus gibt es keine weiteren Vergütungsbestandteile für das Mitglied des
Vorstands der MeVis Medical Solutions AG. Insbesondere hat Herr Kirchhoff keine Aktien und Aktienoptionen
der MeVis Medical Solutions AG erhalten. 5. Neben der variablen Vergütung der Varex Imaging Deutschland AG wurden Herrn Kirchhoff im Geschäftsjahr
2022/2023 keine Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied
zugesagt oder gewährt.
Change of Control
Im Falle eines Kontrollwechsels hat das Vorstandsmitglied einmalig das Recht, das Vorstandsamt mit
einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende niederzulegen und den Anstellungsvertrag zu kündigen. Übt das
Vorstandsmitglied das Sonderkündigungsrecht aus, hat es Anspruch auf eine Abfindung, die der während der
Restlaufzeit des Anstellungsvertrags von der Gesellschaft zu leistenden Festvergütung entspricht. Dabei
ist die Abfindung auf maximal den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt.
Maximalvergütung
Der Aufsichtsrat hat für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands durch die Gesellschaft eine
Maximalvergütung festgelegt. Sie liegt für jedes Mitglied des Vorstands bei EUR 700.000,00 pro
Geschäftsjahr. Die Gesellschaft versteht unter Maximalvergütung die maximal erreichbare Vergütung eines
Vorstandsmitglieds in einem Geschäftsjahr. Dabei handelt es sich um den maximalen Aufwand der MeVis
Medical Solutions AG je Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr.
Die Maximalvergütung stellt nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte oder zwingend als angemessen
angesehene Vergütungshöhe dar. Sie setzt während der Laufzeit eines Vergütungssystems lediglich einen
absoluten Rahmen nach oben, um eine unverhältnismäßig hohe Vorstandsvergütung zu vermeiden. Bei der
Bestimmung des Rahmens hat sich der Aufsichtsrat an der Vergütung orientiert, die den
Vorstandsmitgliedern der MeVis Medical Solutions AG insgesamt von der Gesellschaft und von anderen
Unternehmen des Varex-Konzerns gewährt wird. Durch die von der Gesellschaft selbst gewährte Vergütung
wird der Rahmen derzeit deutlich unterschritten.
Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile
Da der Vorstand von der MeVis Medical Solutions AG keine erfolgsabhängige Vergütung erhält, sind keine
Möglichkeiten zur Rückforderung entsprechender Vergütungsbestandteile vorgesehen.
Hinsichtlich der von der Varex Imaging Deutschland AG gewährten erfolgsabhängigen Vergütung besteht
nach den Regelungen des Varex Imaging Corporation Management Incentive Plan (MIP) und des LTI-Programms
der Varex Imaging Corporation eine Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen variable
Vergütungsbestandteile zurückzufordern. Voraussetzung ist, dass aufgrund eines Fehlverhaltens oder
anderer Verstöße des Begünstigten gegen den Varex-Verhaltenskodex eine Berichtigung des Jahresabschlusses
erforderlich ist. In diesem Fall kann die teilweise oder vollständige Rückzahlung des Betrags verlangt
werden, um den die gezahlte oder gewährte erfolgsabhängige Vergütung, die auf der Grundlage der
angepassten Finanzergebnisse berechnete Vergütung übersteigt. Die MeVis Medical Solutions AG hat auf eine
eventuelle Rückforderung der erfolgsabhängigen Vergütung keinen Einfluss.
Übergangsgelder
Der laufende Vorstandsvertrag, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat, sieht Übergangsgelder von bis zu
vier Monatsbezügen im Falle der Nichtverlängerung unter Versäumung einer Frist von vier Monaten zum
Vertragsende vor.
Leistungen bei vorzeitiger Beendigung
Eine ordentliche Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrags ist für beide Seiten ausgeschlossen. Das
Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Im Falle des Widerrufs der Bestellung des
Vorstandsmitglieds endet auch der Anstellungsvertrag (Koppelungsklausel) und das Vorstandsmitglied erhält
die Festvergütung (Barwert) bis zum Ende der ursprünglichen Vertragsdauer, es sei denn, der Widerruf
beruht auf schuldhaftem Verhalten des Vorstandsmitglieds. Ein Abfindungs-Cap ist nicht vorgesehen.
Leistungen bei regulärer Beendigung
Leistungen bei regulärer Beendigung der Vorstandsanstellungsverträge, insbesondere Abfindungen, sind
nicht zugesagt.
VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus Frau Kimberley Honeysett
Aufsichtsratsvorsitzende), Herrn Shubham Maheshwari (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und
Herrn Sunny Sanyal. Im Geschäftsjahr 2022/2023 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats von der
Gesellschaft keine Vergütung. Ebenso wurde Ihnen kein Sitzungsgeld gezahlt und im Rahmen ihrer
Aufsichtsratstätigkeit keine Aktien und Aktienoptionen der Gesellschaft gewährt.
Gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG kann die Hauptversammlung für
Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2 AktG eine Vergütung für
die Aufsichtsratsmitglieder bewilligen. Ein solcher Beschluss wurde von der Hauptversammlung nicht
gefasst, so dass die Aufsichtsratsmitglieder von der Gesellschaft weder eine feste noch eine variable
Vergütung erhalten. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 24. März 2021 hat die Hauptversammlung die in § 10
der Satzung der MeVis Medical Solutions AG enthaltenen Regelungen zur Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder bestätigt.
Gemäß § 10 Absatz 2 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG werden den Aufsichtsratsmitgliedern die
ihnen durch ihre Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen entstehenden Aufwendungen sowie darauf etwa
entfallende Umsatzsteuer ersetzt. Ein Sitzungsgeld wurde seit dem 1. Januar 2016 nicht gezahlt.
Gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG kann die Gesellschaft zugunsten der
Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit
einer Versicherungssumme von bis zu EUR 5 Mio. abschließen. Zugunsten der Mitglieder des Vorstands und
des Aufsichtsrats wurde auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit
einer Versicherungssumme von EUR 5 Mio. abgeschlossen.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER JÄHRLICHEN VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DER VORSTANDS- UND
AUFSICHTSRATSMITGLIEDER MIT DER ERTRAGSENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT UND DER GEHALTSENTWICKLUNG DER
ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der Vergütung der Vorstands-
und Aufsichtsratsmitglieder, der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern auf
Vollzeitäquivalenzbasis sowie der Ertragsentwicklung der Gesellschaft dar. Die Ertragsentwicklung der
Gesellschaft wird anhand der für die Steuerung des operativen Geschäfts wesentlichen Kennzahl des
bereinigten EBIT - Jahresergebnis vor Ergebnisabführung, Zinsergebnis (seit GJ 2022/2023 inklusive
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens) und Ertragsteuern - und ergänzend der Entwicklung des
Jahresergebnisses vor Ergebnisabführung abgebildet. Die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der
Arbeitnehmer wird auf die Mitarbeiter der MeVis Medical Solutions AG (ohne Auszubildende, Studenten und
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February 07, 2024 11:25 ET (16:25 GMT)
DJ EQS-HV: MeVis Medical Solutions AG: Korrektur: -4-
ruhende Arbeitsverhältnisse) abgestellt.
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Geschäftsjahr 2022/2023 2021/2022 2020/2021
vs. Vorjahr in % vs. Vorjahr in % vs. Vorjahr in %
Ertragsentwicklung
Umsatz -7,57 % 15,71 % -5,35 %
Bereinigtes EBIT -50,57 % 69,77 % -20,06 %
Jahresergebnis vor Ergebnisabführung -35,15 % 71,35 % -20,31 %
Vorstandsvergütung
Feste Vergütung Marcus Kirchhoff 3,54 % 2,85 % 1,36 %
Variable Vergütung Marcus Kirchhoff -26,38 % 94,40 % -12,00 %
(über VI Deutschland AG)
Aufsichtsratsvergütung
Kimberley Honeysett 0 % 0 % 0 %
Shubham Maheshwari 0 % 0 % 0 %
Sunny Sanyal 0 % 0 % 0 %
Durchschnittliche Arbeitnehmervergütung
Mitarbeiter MeVis Medical Solutions AG 6,68 % 3,27 % 3,15 %
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Erläuterung zur Berücksichtigung des letzten HV-Beschlusses zum Vergütungsbericht
Im Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2021/2022 vom 1. Oktober
2021 bis zum 30. September 2022 berichteten der Vorstand und der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions
AG über die im Geschäftsjahr 2021/2022 jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des Vorstands
und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung. Bei diesem
Vergütungsbericht handelte es sich um einen Bericht gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG). Durch den
Abschlussprüfer erfolgte eine Prüfung, ob die in § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG geforderten Angaben im
Vergütungsbericht enthalten sind (formelle Prüfung); der Vergütungsbericht wurde der Hauptversammlung am
21. März 2023 zur Billigung vorgelegt. Der Vergütungsbericht 2021/2022 wurde von der Hauptversammlung am
21. März 2023 mit einer Zustimmung von 83,21 % gebilligt.
17. Januar 2024
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Marcus Kirchhoff Kimberley Honeysett
Vorstand Aufsichtsratsvorsitzende
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VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS
ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG
An die MeVis Medical Solutions AG, Bremen
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1.
Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2
AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den
Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den
Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter
Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS
870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im
Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als
Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen der IDW-Qualitätsmanagementstandards angewendet. Die
Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte
Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind
sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen
wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein
Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im
Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle
Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir
die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die
angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter
Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu
bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der
Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des
Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche
irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in
diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Hamburg, den 17. Januar 2024
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Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christian Dinter Isabelle Kühne
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
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Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft nicht später als am 12. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, angemeldet haben.
Die Anmeldung kann elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
oder in Textform erfolgen.
Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung als organisatorische Hilfsmittel übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt.
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings in der Zeit vom 13. März 2024, 00:00 Uhr MEZ, bis einschließlich zum Tag der Hauptversammlung am 19. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Der für Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung maßgebliche Aktienbestand entspricht somit Ihrem am 12. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, im Aktienregister eingetragenen Aktienbestand. Mit dem Umschreibungsstopp geht keine Sperre der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes einher.
Anmeldung bei der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft bis 12. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren anmelden.
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February 07, 2024 11:25 ET (16:25 GMT)
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 27. Februar 2024, 00:00 Uhr MEZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt.
Anmeldung in Textform
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft bis 12. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, in Textform unter der folgenden Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden:
MeVis Medical Solutions AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 89 8896906-33 E-Mail: mevis@better-orange.de
Zur Erleichterung der Anmeldung in Textform wird den Aktionären, die spätestens am 27. Februar 2024, 00:00 Uhr MEZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail unter mevis@better-orange.de
angefordert werden.
Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer. Die individuellen Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung werden diesen Aktionären nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform; § 135 AktG bleibt hiervon unberührt. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht, deren Änderung oder ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung spätestens bis zum 18. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse gerichtet werden:
MeVis Medical Solutions AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 89 8896906-33 E-Mail: mevis@better-orange.de
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Der Widerruf der Vollmacht kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung oder durch die Erteilung einer Vollmacht an einen anderen Bevollmächtigten erfolgen.
Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, deren Änderung oder ihr Widerruf ist alternativ spätestens bis zum 18. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, auch auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren möglich.
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, ist die Bevollmächtigung der Gesellschaft gegenüber nachzuweisen, soweit sich aus § 135 AktG nicht etwas anderes ergibt.
Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann spätestens bis zum 18. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, an die oben für die Erteilung von Vollmachten angegebene Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Um den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu können, bitten wir Sie, den vollständigen Namen bzw. die Firma, den Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift und die Aktionärsnummer des Aktionärs anzugeben. Bitte geben Sie auch den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten an, damit diesem die Eintrittskarte übersandt werden kann.
Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt.
Ein Formular zur Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten und die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice werden den am 27. Februar 2024, 00:00 Uhr MEZ, mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Ein entsprechendes Formular zur Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten sowie ein Formular zur Vollmachtserteilung stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
zum Download bereit. Diese Formulare können zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail unter mevis@better-orange.de
angefordert werden.
Formulare zur Bevollmächtigung stehen auch während der Hauptversammlung zur Verfügung. Die von der Gesellschaft ausgestellten Eintrittskarten enthalten ebenfalls ein Formular zur Vollmachtserteilung.
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären oder deren Bevollmächtigten an, von der Gesellschaft benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre nur entsprechend den ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter hat spätestens bis zum 18. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, in Textform (§ 126b BGB) an die oben für die Erteilung von Vollmachten gegenüber der Gesellschaft genannte Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.
Alternativ kann die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
bis zum 18. März 2024, 24:00 Uhr (MEZ), gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen. Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist nicht erforderlich.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice sowie ein Formular unter anderem zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Weisungserteilung an diese werden den am 27. Februar 2024, 00:00 Uhr (MEZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Ein Formular zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Weisungserteilung an diese steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
zum Download bereit und kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail unter mevis@better-orange.de
angefordert werden. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
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