23.05.2024 17:15:19 - dpa-AFX: BGH: Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine vom Arbeitgeber zusätzlich zum regelmäßigen
Einkommen gezahlte Inflationsausgleichsprämie gilt nach Einschätzung des
Bundesgerichtshofs (BGH) als Arbeitseinkommen und ist als solches pfändbar. Das
geht aus einem Beschluss hervor, den das höchste deutsche Zivilgericht am
Donnerstag veröffentlicht hat. "Die Prämie ist Teil des wiederkehrend zahlbaren
Arbeitseinkommens", heißt es darin weiter. In dem konkreten Fall hatte ein
Krankenpfleger, der Insolvenz angemeldet hatte, beantragt, die Unpfändbarkeit
der ihm gezahlten Inflationsprämie feststellen zu lassen und diese freizugeben.
(Az. IX ZB 55/23)

Der Antrag des Schuldners hatte schon in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Landgericht Bielefeld argumentierte, anders als bei der Energiepauschale habe
der Gesetzgeber keine Unpfändbarkeit der Prämie angeordnet. Die Prämie sei als
Einkommen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen pfändbar.
Der BGH in Karlsruhe erklärte nun, die Entscheidung halte einer rechtlichen
Überprüfung stand.

Mit einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie sollen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer angesichts steigender Verbraucherpreise entlastet werden. Es
handelt sich um eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber, die zusätzlich zum
regelmäßigen Arbeitseinkommen einmalig oder in Teilbeträgen ausgezahlt wird. Vom
26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ist die Prämie bis zu einem Betrag
von 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Ob die Prämie pfändbar ist, ist im
Einkommenssteuergesetz nicht ausdrücklich geregelt./jml/DP/ngu

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