29.05.2024 14:46:20 - dpa-AFX: ROUNDUP 2: Keine Corona-Impfpflicht mehr für Soldaten - Bundesgericht am Zug

(neu: Ende der Verhandlung, Einstieg geändert)

LEIPZIG/BERLIN (dpa-AFX) - Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr müssen
künftig keine Corona-Impfung mehr vorweisen. Eine fachliche Überprüfung der
zuständigen Stellen der Bundeswehr in Verbindung mit einem Votum des
Wehrmedizinischen Beirates von vergangener Woche habe eine Abkehr von der
Duldungspflicht hin zu einem freiwilligen Impfangebot ergeben, teilte eine
Sprecherin des Bundesministeriums der Verteidigung der Deutschen Presse-Agentur
am Mittwoch mit. Zuerst hatte das Portal t-online berichtet.

Diese unerwartete Entscheidung hatte auch Einfluss auf ein aktuelles
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort beschäftigt sich der
1. Wehrdienstsenat seit Mittwoch erneut mit der Corona-Impfpflicht bei der
Bundeswehr. Ein Oberstabsbootsmann hatte sich gegen die Aufnahme der
Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr gewendet. Er hält ihre
Beibehaltung unter den gegenwärtigen Bedingungen für rechtswidrig.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor knapp zwei Jahren in einer
Grundsatzentscheidung (1 WD 2.22 - BVerwGE 176, 138) die Aufnahme der
Covid-19-Impfung als rechtmäßig angesehen. Zugleich hatte es das
Verteidigungsministerium aufgefordert, die Aufrechterhaltung der Impfung
angesichts sich ändernder Umstände zu bewerten und zu überwachen.

Mit der Ankündigung des Verteidigungsministeriums habe sich nach derzeitigem Stand der aktuelle Rechtsstreit erledigt, erläuterte der Vorsitzende des 1.
Wehrdienstsenats, Richard Häußler, am Mittwoch im Laufe der Verhandlung. Und da
der Senat vor knapp zwei Jahren das Vorgehen des Ministeriums als rechtmäßig
erklärt hatte, seien auch Entschädigungsansprüche wie Schmerzensgeld und
Schadenersatz voraussichtlich erfolglos.

In dem Verfahren hatte der Marinesoldat angegeben, dass es gegen ihn
disziplinarische Vorermittlungen wegen der Impfweigerung gegeben habe.
Vorgesetzte hätten ihm mitgeteilt, dass eine unehrenhafte Entlassung möglich
sei, sagte der 53-Jährige. Erst nach Einreichung der Klage sei die
Duldungspflicht für ihn aufgehoben worden. In der Folgezeit habe er aber das
Vertrauen an den Dienstherrn komplett verloren und war fast ein Jahr
krankgeschrieben.

Offen ist nach Angaben des Senats derzeit nur noch, ob für den Soldaten ein
sogenanntes Rehabilitationsinteresse bestehe. Dabei geht es darum, ob das
Verteidigungsministerium in der Zeit vom 7. Juli 2022 bis jetzt seine
Überwachungspflicht richtig umgesetzt hatte. Dafür räumte der Wehrdienstsenat
den beteiligten Parteien nun zwei Monate Zeit ein. Wann dann eine Entscheidung
verkündet wird, ist noch unklar.

Soldatinnen und Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten
impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen.
Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza.
Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als
verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf-
und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf.

Für diese Impfung bestand seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich
dem Impfschema widersetzt, musste mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Nach Angaben
des Verteidigungsministeriums war zum Stand der letzten Erhebung Anfang 2022
rund 96 Prozent des duldungspflichtigen Personals grundimmunisiert mit zwei
Impfungen, 81 Prozent hatten drei Impfungen erhalten. Es wird davon ausgegangen,
dass sich der Anteil der geimpften Soldatinnen und Soldaten in der Folgezeit
noch weiter erhöht habe, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage
mit./jan/DP/stw
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
PFIZER INC. DL-,05 852009 Xetra 25,920 21.06.24 17:35:44 +0,125 +0,48% 0,000 0,000 25,975 25,920
MODERNA INC. DL-,0001 A2N9D9 Xetra 126,360 21.06.24 17:35:47 +0,960 +0,77% 0,000 0,000 125,900 126,360
BIONTECH SE SPON. ADRS 1 A2PSR2 Xetra 79,050 21.06.24 17:40:58 -1,400 -1,74% 0,000 0,000 80,250 79,050

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