29.05.2024 13:12:28 - dpa-AFX: ROUNDUP: Keine Corona-Impfpflicht mehr für Soldaten - Bundesgericht verhandelt

LEIPZIG/BERLIN (dpa-AFX) - Mit der Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr hat
sich am Mittwoch erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Ein
Oberstabsbootsmann hatte sich gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das
Basisimpfschema der Bundeswehr gewendet. Er hält ihre Beibehaltung unter den
gegenwärtigen Bedingungen für rechtswidrig. Zu Beginn der mündlichen Verhandlung
vor dem 1. Wehrdienstsenat kam dann aber eine überraschende Mitteilung des
Bundesverteidigungsministeriums.

Demnach müssen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr künftig keine
Corona-Impfung mehr vorweisen. Eine fachliche Überprüfung der zuständigen
Stellen der Bundeswehr in Verbindung mit einem Votum des Wehrmedizinischen
Beirates von vergangener Woche habe eine Abkehr von der Duldungspflicht hin zu
einem freiwilligen Impfangebot ergeben, teilte eine Sprecherin des
Bundesministeriums der Verteidigung der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch
mit. Zuerst hatte das Portal t-online berichtet.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor knapp zwei Jahren in einer
Grundsatzentscheidung (1 WD 2.22 - BVerwGE 176, 138) die Aufnahme der
Covid-19-Impfung als rechtmäßig angesehen. Zugleich hatte es das
Verteidigungsministerium aufgefordert, die Aufrechterhaltung der Impfung
angesichts sich ändernder Umstände zu bewerten und zu überwachen.

Mit der Ankündigung des Verteidigungsministeriums habe sich nach derzeitigem Stand der aktuelle Rechtsstreit erledigt, erläuterte der Vorsitzende des 1.
Wehrdienstsenats, Richard Häußler, am Mittwoch im Laufe der Verhandlung. Und da
der Senat vor knapp zwei Jahren das Vorgehen des Ministeriums als rechtmäßig
erklärt hatte, seien auch Entschädigungsansprüche wie Schmerzensgeld und
Schadenersatz voraussichtlich erfolglos. Unklar seien lediglich noch mögliche
Rehabilitationsansprüche. Diese setzen nach Angaben eines Gerichtssprechers
jedoch schwerwiegende Verletzungen der Persönlichkeitsrechte voraus. Ob das
Gericht noch am Mittwoch eine Entscheidung verkündet, war noch unklar.

In dem Verfahren hatte der Marinesoldat angegeben, dass es gegen ihn
disziplinarische Vorermittlungen wegen der Impfweigerung gegeben habe.
Vorgesetzte hätten ihm mitgeteilt, dass eine unehrenhafte Entlassung möglich
sei, sagte der 53-Jährige. Erst nach Einreichung der Klage sei die
Duldungspflicht für ihn aufgehoben worden. In der Folgezeit habe er aber das
Vertrauen an den Dienstherrn komplett verloren und war fast ein Jahr
krankgeschrieben.

Soldatinnen und Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten
impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen.
Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza.
Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als
verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf-
und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf.

Für diese Impfung bestand seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich
dem Impfschema widersetzt, musste mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Nach Angaben
des Verteidigungsministeriums war zum Stand der letzten Erhebung Anfang 2022
rund 96 Prozent des duldungspflichtigen Personals grundimmunisiert mit zwei
Impfungen, 81 Prozent hatten drei Impfungen erhalten. Es wird davon ausgegangen,
dass sich der Anteil der geimpften Soldatinnen und Soldaten in der Folgezeit
noch weiter erhöht habe, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage
mit./jan/DP/stw
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
PFIZER INC. DL-,05 852009 Xetra 25,920 21.06.24 17:35:44 +0,125 +0,48% 0,000 0,000 25,975 25,920
MODERNA INC. DL-,0001 A2N9D9 Xetra 126,360 21.06.24 17:35:47 +0,960 +0,77% 0,000 0,000 125,900 126,360
BIONTECH SE SPON. ADRS 1 A2PSR2 Xetra 79,050 21.06.24 17:40:58 -1,400 -1,74% 0,000 0,000 80,250 79,050

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