04.07.2024 10:00:07 - PTA-HV: Zumtobel Group AG: Einladung zur 48. ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Dornbirn (pta/04.07.2024/10:00) - Zumtobel Group AG Firmenbuchnummer 62309 g ISIN: AT0000837307

Der Vorstand der Zumtobel Group AG (die " Gesellschaft") lädt die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Freitag, dem 02. August 2024, um 10:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn) im Lichtforum Höchsterstraße, Höchsterstraße 8, A-6850 Dornbirn, stattfindenden 48. ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. April 2024 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023/2024, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes mit dem konsolidierten Corporate Governance-Bericht zum 30. April 2024. * Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2023/2024. * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023/2024. * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/2024. * Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat. * Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/ 2025. * Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023/2024. * Wahlen in den Aufsichtsrat. * Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht, von Konzernabschluss und Konzernlagebericht, sowie allenfalls, soweit sich dies auf Grund der gesetzlichen Vorschriften für das Geschäftsjahr 2024/2025 ergibt, auch für die Prüfung des gesetzlich verpflichtend aufzustellenden konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025.

1. Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG) Die gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG bereitzustellenden Unterlagen (Einberufung gemäß § 106 AktG, Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten bzw. Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1, zu dem kein Beschluss zu fassen sein wird, Jahresabschluss mit dem Lagebericht, konsolidierter Corporate Governance-Bericht, Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG, Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrates, Vergütungsbericht für den Vorstand und Aufsichtsrat 2023/2024, Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, Lebensläufe und Erklärungen der KandidatInnen gemäß § 87 Abs. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8) stehen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 12. Juli 2024, zum Download auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter https://z.lighting/ kostenlos zur Verfügung und werden bei der Hauptversammlung aufliegen.

2. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG) An der Hauptversammlung dürfen Aktionäre der Zumtobel Group AG teilnehmen, sofern sie am Nachweisstichtag, das ist am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, somit der 23. Juli 2024, um 24:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn), Aktionär der Zumtobel Group AG sind. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Übermittlung einer vom depotführenden Kreditinstitut oder von einem Effektenhändler mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellten Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs. 2 AktG):

1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);

2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;

3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN: AT0000837307) des Aktionärs;

4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;

5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Sie darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage sein und bedarf der Textform. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 30. Juli 2024 bis 24:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn), wie folgt zugehen:

Per Fax: +43 (0) 1 8900 500 50

oder

Per E-Mail: anmeldung.zumtobel@hauptversammlung.at(Anhang eingescannt als tif, pdf, etc.)

oder

Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig für Zumtobel Group AG Köppel 60 A-8242 St. Lorenzen am Wechsel

oder

Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599); unbedingt ISIN: AT0000837307 im Text angeben)

Per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthält (eine detaillierte Beschreibung ist auf der Website https://z.lighting/ Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar).

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag ( 23. Juli 2024, 24:00 Uhr (MESZ), Ortszeit Dornbirn) beziehen.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

3. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG) Auf die Rechte der Aktionäre zur Beantragung von Tagesordnungspunkten gemäß § 109 AktG, zur Übermittlung von Beschlussvorschlägen gemäß § 110 AktG sowie auf das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 118 AktG wird hingewiesen.

Ein schriftliches Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Aktien in der Höhe von 5 % des Grundkapitals halten, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gegeben werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 12. Juli 2024, samt Nachweis der Aktionärseigenschaft per Post, adressiert an die Zumtobel Group AG, Abteilung Investor Relations, Höchsterstraße 8, A-6850 Dornbirn, oder per E-Mail (ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) an investorrelations@zumtobelgroup.com zugeht. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Ein Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen Aktien in der Höhe von 1 % des Grundkapitals halten, dass Beschlussvorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 24. Juli 2024, samt Nachweis der Aktionärseigenschaft per Telefax an +43 (0) 5572 509-1249 oder per E-Mail an investorrelations@zumtobelgroup.com zugeht.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge der Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter https://z.lighting/ abrufbar.

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung Anträge (ausgenommen Vorschläge von KandidatInnen zur Wahl in den Aufsichtsrat, welche nur unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 110 AktG gestellt werden können) stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen (§ 119 AktG). Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.

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July 04, 2024 04:00 ET (08:00 GMT)
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