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ADLER Real Estate AG: Durch SdK beantragte Sonderprüfung gerichtlich zurückgewiesen
2023-09-12 / 10:04 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
Durch SdK beantragte Sonderprüfung gerichtlich zurückgewiesen
Berlin, den 12. September 2023: Das Berliner Landgericht hat den Antrag der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK)
auf eine Sonderprüfung der ADLER Real Estate AG ("ADLER"), einer Tochtergesellschaft der Adler Group S.A.,
zurückgewiesen. Grund war die Besorgnis der Befangenheit. Das Gericht stellte fest, dass der von der SdK beauftragte
und auch bereits vom Gericht bestellte Sonderprüfer Reitze Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH für die
Sonderprüfung nicht geeignet ist. Wegen personeller Verbindungen zur SdK sei eine objektive Prüfung nicht
gewährleistet, vielmehr sei eine - im Sinne der Antragstellerin - interessengeleitete Prüfung zu befürchten gewesen.
Gleichzeitig war das Gericht der Meinung, dass der Antrag insgesamt zurückzuweisen ist. Damit entfällt die Möglichkeit,
eine andere Kanzlei mit der Sonderprüfung zu beauftragen.
Die SdK hatte versucht, eine Sonderprüfung verschiedener, teils weit in die Vergangenheit reichender Geschäftsvorfälle
der ADLER Real Estate AG gerichtlich durchzusetzen, nachdem ein entsprechender Antrag auf der außerordentlichen
Hauptversammlung am 28. April 2023 keine Mehrheit gefunden hatte. Nachdem bekannt wurde, dass der Pressesprecher der
SdK dem Sonderprüfungsteam angehören solle, hatte ADLER Beschwerde eingelegt.
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T +352 278 456 710
F +352 203 015 00
E investorrelations@adler-group.com
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September 12, 2023 04:04 ET (08:04 GMT)