24.05.2024 11:13:09 - EQS-HV: Telekom Austria AG: Einberufung zur -2-

DJ EQS-HV: Telekom Austria AG: Einberufung zur Hauptversammlung und Tagesordnung

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EQS-News: Telekom Austria AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Telekom Austria AG: Einberufung zur Hauptversammlung und Tagesordnung
2024-05-24 / 11:12 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 27. Juni 2024

Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT0000720008

Wir laden unsere Aktionär:innen zu der am Donnerstag, 27. Juni 2024, um 10:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft,
Lassallestraße 9, 1020 Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Am Tag der Hauptversammlung kann die Präsentation der Tagesordnungspunkte ab 10:00 Uhr MESZ bis zur Generaldebatte im
Livestream unter www.a1.group verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der Hauptversammlung ab ca. 17:00 Uhr MESZ
auf unserer Website zur Verfügung.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des
Konzernlageberichts sowie des konsolidierten Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nichtfinanziellen
Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.
9. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 3, 5, 13, 15, 17 und 18.

Informationen für unsere Aktionär:innen

Spätestens ab 06. Juni 2024 (21 Tage vor der Hauptversammlung) stehen unter https://www.a1.group zur Verfügung:

. Konzernabschluss 2023 und Konzernlagebericht 2023;
. Jahresabschluss 2023 und Lagebericht 2023;
. Konsolidierter Corporate Governance Bericht 2023;
. Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2023;
. Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
. Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023;
. Vollständiger Text dieser Einberufung;
. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
. Erklärungen der Kandidat:innen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG;
. Vergütungsbericht 2023;
. Vergütungspolitik;
. Satzung unter Ersichtlichmachung der Änderungen;
. Vollmachts- und Widerrufsformulare.


Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
Aktionär:innen, deren Anteile gemeinsam 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
(beides in Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 06. Juni 2024,
24:00 Uhr MESZ (21. Tag vor der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien,
Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend
Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

Beschlussvorschläge:
Bis zum Ende des 18. Juni 2024 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per
Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien,
Lassallestraße 9, oder per E-Mail an hauptversammlung.2024@a1.group) zu senden.

Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang veröffentlichen, außer wenn

1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt;
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde;
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits veröffentlicht wurde;
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich
der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder
5. die Aktionär:innen zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten
lassen werden.

Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen
Tatbestand der eben genannten Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionär:innen Beschlussvorschläge zum selben Punkt
der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge
samt Begründungen sind in deutscher Sprache zu übermitteln.

Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei Beschlussvorschlägen:
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionär:innen eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder
englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage
sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von
5 % bzw. 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Antragsrecht:
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen
Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG
samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus.

Auskunftsrecht:
In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Teilnahme & Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter:
Zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am 17. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag)
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher
oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag
vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am 24. Juni 2024
endet.

Die Depotbestätigungen sind

i. in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 2 genügen lässt
per Fax: +43 (0)1 8900 500 50, oder

per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF),

ii. in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an Telekom Austria AG, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Betreff: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder


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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2024 05:13 ET (09:13 GMT)

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per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599), wobei unbedingt die ISIN AT0000720008 im Text
anzugeben ist,

an die Gesellschaft zu senden.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat
folgende Angaben zu enthalten:

1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen
Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z. B. BIC);
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das
Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische
Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; die ISIN AT0000720008;
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, das ist der
17. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, bezieht.

Aktionär:innen können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom
Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Betreff: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60,
Österreich), per Fax (+43 (0)1 8900 500 50) oder per E-Mail (anmeldung.telekom@hauptversammlung.at; gescannt als PDF
angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf können auch per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT
GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599); wobei unbedingt die ISIN AT0000720008 im Text anzugeben ist.

Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht soll bis Dienstag, 25. Juni 2024, 16:00 Uhr MESZ, eingelangt sein. Danach
ist die Vollmacht bzw. der Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
vorzulegen. Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir
Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu verwenden.

Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse
22/4, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese
Aktionär:innen vertreten wird. Für seine Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://
www.a1.group ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an eine der oben
genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT) zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann unter Tel. +43 (0) 1 8763343 oder E-Mail florian.beckermann@iva.or.at.

Der Aktionär hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie er (oder allenfalls ein von Herrn Florian
Beckermann bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Wir bitten unsere Aktionär:innen, Weisungen
direkt an beckermann.telekom@hauptversammlung.at zu senden. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich
auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten,
sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen
Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 9:00 Uhr MESZ.

Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (z. B. U-Bahnlinie U1, Station "Vorgartenstraße").

Information zum Datenschutz der Aktionär:innen:
Die Telekom Austria AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG;
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls E-Mail Adresse bzw. Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionär:innen die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von
Aktionär:innen ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs 1
lit c DSGVO. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Telekom Austria AG der Verantwortliche gemäß
Art 4 Z 7 DSGVO. Telekom Austria AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleister, wie etwa Notare, Rechtsanwälte und Banken. Diese erhalten von Telekom Austria AG nur jene
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die
Daten ausschließlich nach Weisung der Telekom Austria AG.

Teilnehmende Aktionär:innen und ihre Vertreter sind in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117
AktG) aufzunehmen. In dieses können andere Aktionär:innen bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und
dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen.
Telekom Austria AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Datenschutzerklärung der Telekom Austria AG finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://
www.a1.group/de/meta/datenschutz

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500 ist geteilt in 664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.

Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern:
Die Satzung der Telekom Austria AG sieht gem. § 8 Abs 1 vor, dass der Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern besteht. Sieben Männer und drei Frauen fungieren derzeit als gewählte
Kapitalvertreter im Aufsichtsrat.

Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd § 86 Abs 9 AktG gegenüber der
Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30 % Frauen) für die
Kapitalvertreter wird derzeit erfüllt. Die Mandate von zwei männlichen Mitgliedern enden.

Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG



Weitere Informationen finden Sie unter https://www.a1.group.




Wien, 24. Mai 2024 Der Vorstand


International Securities Identification Number (ISIN)
AT0000720008  
2024-05-24 CET/CEST  
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Telekom Austria AG 

Lassallestrasse 9
1020 Wien
Österreich
Telefon:      004350664 47500 
E-Mail:       investor.relations@a1.group 
Internet:     www.a1.group 
ISIN:         AT0000720008 
Börsen:       Wiener Börse (Amtlicher Handel) 


Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1910845 2024-05-24 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1910845&application_name=news

END) Dow Jones Newswires

May 24, 2024 05:13 ET (09:13 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
TELEKOM AUSTRIA AG 588811 Frankfurt 9,060 14.06.24 21:50:23 -0,020 -0,22% 0,000 0,000 9,120 9,060

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