06.06.2024 12:43:48 - EQS-HV: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung der 30. ordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung der 30. ordentlichen Hauptversammlung
2024-06-06 / 12:43 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Leoben, FN 55638 x
ISIN AT0000969985
("Gesellschaft")

Einberufung der 30. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 30. ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria
Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am Donnerstag, den 4. Juli 2024, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit), in den
Räumlichkeiten der Live Congress Leoben BetriebsgmbH, 8700 Leoben, Hauptplatz 1, ein.

Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net bis zum Übergang zur Debatte öffentlich übertragen.

I. TAGESORDNUNG

1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des
(konsolidierten) Corporate Governance Berichts und des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts sowie des
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 (2023/24)
mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 (2023/24) sowie des
Vorschlags für die Gewinnverwendung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023/24 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24.

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023/24.
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie (allenfalls) des Prüfers der
Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024/25.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
9. Beschlussfassung über die Einführung eines neuen genehmigten Kapitals gemäß § 169 AktG um bis zu
EUR 21.367.500,-- gegen Bar- und/oder Sacheinlage, auch mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und über
die Änderung der Satzung in § 4.
10. Beschlussfassung über (a) die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
gemäß § 174 Abs 2 AktG mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und (b) eine bedingte Erhöhung des
Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG und die Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des
Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen.

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 13. Juni 2024 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 30. Hauptversammlung)
zugänglich:
. Jahresabschluss mit Lagebericht,
. (Konsolidierter) Corporate Governance Bericht,
. (Konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht,
. Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
. Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG,
. Geschäftsbericht,
jeweils für das Geschäftsjahr 2023/24,
. die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis
6 und 9 bis 10,
. die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8,
. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG (samt Lebensläufen) der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen und vergleichbaren Funktionen und, dass keine
Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
. Vergütungsbericht,
. Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG zu TOP 9,
. Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs 4 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG zu TOP 10,
. Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
. Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhängigen Stimmrechtsvertreter (IVA),

. Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
. vollständiger Text dieser Einberufung.


III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des 24. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der
Gesellschaft spätestens am 1. Juli 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform
Per E-Mail anmeldung.ats@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung
einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a
Abs 2 AktG):
. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen,
. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000969985 (international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer),
. Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
. Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des
Nachweisstichtages 24. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis und Einlass
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte
die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der
Einlass verweigert werden.

Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2
AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
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June 06, 2024 06:43 ET (10:43 GMT)
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