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02.07.2024 14:09:28 - dpa-AFX: Anti-Geldwäsche-Reform verzögert sich erneut

BERLIN (dpa-AFX) - Die Reform für eine härtere Bekämpfung der Geldwäsche
verzögert sich weiter. Anders als angekündigt, konnten sich die Ampel-Fraktionen
nicht einigen, das Thema auf die Tagesordnung des Bundestags für diese Woche zu
setzen. Damit kann das sogenannte Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz nicht
mehr vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

Mit dem Gesetz soll unter anderem eine neue Behörde geschaffen werden, die
Analyse, strafrechtliche Ermittlungen und Aufsicht in Fällen von Geldwäsche
koordiniert. Ein "Ermittlungszentrum Geldwäsche" soll mit allen Befugnissen der
Strafverfolgungsbehörden in bedeutsamen internationalen Fällen von Geldwäsche
mit Deutschlandbezug tätig werden. Es soll bereits bei verdächtigen
Finanzströmen ansetzen, um dahinter liegende Straftaten aufzudecken. Das Konzept
wird "follow the money" ("Folge dem Geld") genannt und soll direkter zu
professionellen Hintermännern und Netzwerken führen.

Keine inhaltlichen Bedenken

Das Gesetz wurde im Bundestag bereits ein erstes Mal debattiert und lag dann mehrere Monate lang im Finanzausschuss. Inhaltliche Bedenken gebe es aber nicht,
hieß es. Der parlamentarische Finanz-Staatssekretär Florian Toncar (FDP) warnte
vor schwerwiegenden Folgen einer weiteren Verzögerung: "Wir halten das für
außerordentlich problematisch mit Blick auf eine erfolgreiche
Geldwäschebekämpfung in Deutschland", sagte er. Es gebe bereits Pläne für den
Start der Behörde und auch Mitarbeiter, die sich nun möglicherweise andere
Aufgaben suchten.

Toncar sprach von einem "Rückschlag für die Bekämpfung der organisierten
Kriminalität der Mafia, der verschiedenen Oligarchen oder der Clans, die ihre
kriminellen Erträge auch aus Deutschland heraus verschieben". Auch international
könne es erhebliche Nachteile für Deutschland geben.

Die Co-Fraktionschefin der Grünen, Britta Haßelmann, forderte, zeitgleich
mit dem Gesetz müssten auch Befugnisse für die Bekämpfung von
Vermögensverschleierung neu geregelt werden. Das sei aber bisher nicht erfolgt.
Toncar betonte, dieses Vorhaben liege in der Abstimmung der Ministerien. Es gehe
einerseits darum, die Aufdeckung kriminell erlangter Vermögen zu erleichtern.
Andererseits müssten aber auch rechtliche Fragen etwa zum Eigentumsschutz
berücksichtigt werden. "Deswegen ist dieses Verfahren komplex." Es ergebe nur
dann fachlichen Sinn, wenn die Anti-Geldwäsche-Behörde eingerichtet
sei./tam/DP/men

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