DJ EQS-HV: SLM Solutions Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2023 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
EQS-News: SLM Solutions Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SLM Solutions Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2023 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2023-06-06 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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SLM Solutions Group AG Lübeck ISIN DE000A111338, DE000A30VLG2, DE000A289BJ8 und DE000A30VLH0
WKN A11133, A30VLG, A289BJ und A30VLH Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und
Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 13. Juli 2023, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Besenbinderhof
Musiksaal, Besenbinderhof 57a, 20097 Hamburg, ein.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2022, des Lageberichts für die SLM Solutions Group AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§
289a, 315a HGB
Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
https://www.slm-solutions.com/de/hv-2023/
1.
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erhältlich. Ferner werden die Unterlagen den Aktionären in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat die
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt daher keinen Beschluss zu fassen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2023 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Gesellschaft aufgestellt 4. werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben Vorstand und
Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG jährlich einen Bericht über die im vergangenen Geschäftsjahr jedem
einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und
geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) zu erstellen und diesen Vergütungsbericht der Hauptversammlung
gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die
gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung
des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. 5. Der Vergütungsbericht ist nachfolgend unter III. abgedruckt und von der Einberufung der
Hauptversammlung an auch über unsere Internetseite unter
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https://www.slm-solutions.com/de/hv-2023/
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zugänglich. Der Vergütungsbericht wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 120a Abs. 4 AktG zu billigen.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juni 2019 jeweils für
die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird), zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählten Herren Hans-Joachim Ihde und Magnus René
sowie die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Juni 2020 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, gewählte Frau Dr. Nicole
Natalie Englisch haben ihre Aufsichtsratsmandate jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 15. Februar 2023
niedergelegt. Zum Zeitpunkt der Niederlegung der Aufsichtsratsmandate bestand der Aufsichtsrat der
Gesellschaft, der nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung grundsätzlich aus
sechs Aufsichtsratsmitgliedern besteht, bereits nur noch aus fünf (5) Mitgliedern, da der von der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juni 2019 für die Dauer bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn seiner Amtszeit
beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), zum Mitglied
des Aufsichtsrats gewählte Herr Roland Busch sein Aufsichtsratsmandat bereits zum 20. April 2022
niedergelegt hatte.
Vor diesem Hintergrund hat das Amtsgericht Lübeck mit Beschlüssen vom 15. Februar 2023 beschlossen,
auf Antrag des Vorstands gemäß § 104 AktG die Herren Hamid Zarringhalam, Yuichi Shibazaki, Johann Georg -
genannt Jörg - Jetter und Masahiro Horie als Ersatz für die drei mit Wirkung zum 15. Februar 2023 6. ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder bzw. zur Ergänzung des Aufsichtsrats auf die satzungsmäßig
vorgesehene Größe bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der SLM Solutions Group AG zu bestellen. Ihr jeweiliges Amt erlischt somit mit Ablauf der
für den 13. Juli 2023 einberufenen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der
Satzung aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern, die gem. § 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 2 der Satzung von
der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 10 Abs. 2 Satz 1
der Satzung grundsätzlich für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Nach § 10 Abs. 2 Satz 3 der Satzung kann die Hauptversammlung
aber auch eine kürzere Amtszeit bestimmen. Die Wiederwahl ist statthaft. Ergänzungswahlen erfolgen nach §
10 Abs. 2 Satz 5 der Satzung für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, wenn die
Hauptversammlung nicht etwas anderes bestimmt.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat, gestützt auf den Vorschlag seines
Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat sowie der
Ziele für seine Zusammensetzung, vor, folgende Personen, die aufgrund gerichtlicher Bestellung bereits
gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind, mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung und Annahme der Wahl bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
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June 06, 2023 09:06 ET (13:06 GMT)
für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
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Herrn Hamid Zarringhalam, Corporate Vice President der Nikon Corporation, CEO der Nikon Advanced
6.1 Manufacturing Inc. und CEO der Nikon Ventures Corporation, geboren am 5. Februar 1965, wohnhaft in
Atherton, Kalifornien, USA,
Herrn Yuichi Shibazaki, Corporate Vice President und General Manager der Advanced Manufacturing Business
6.2 Unit der Nikon Corporation sowie Officer in Charge of Next Generation Project Division der Nikon
Corporation, geboren am 29. Oktober 1969, wohnhaft in Kumagaya-shi, Saitama-ken, Japan,
Herrn Johann Georg - genannt Jörg - Jetter, Managing Director und CEO der 4JET Group, geboren am 4. Juni
6.3 1973, wohnhaft in Halfing, Deutschland, sowie
Herrn Masahiro Horie, Director & President der Nikon Europe B.V., geboren am 1. Oktober 1968, wohnhaft in
Amsterdam, Niederlande.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten:
1. Herr Hamid Zarringhalam
Wohnort: Atherton, Kalifornien, USA
Jahrgang: 1965
Nationalität: USA
Corporate Vice President, Nikon Corporation
Ausgeübter Beruf: CEO, Nikon Advanced Manufacturing Inc.
CEO, Nikon Ventures Corporation
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Qualifikation / Akademische Laufbahn:
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1981 - 1985 University of San Francisco BS - Finance
1985 - 1987 University of San Francisco MBA - Finance
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Berufliche Stationen:
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2023 - heute CEO, Nikon Advanced Manufacturing Inc.
2020 - heute Corporate Vice President, Nikon Corporation
2020 - heute CEO, Nikon Ventures Corporation
2018 - 2023 Co-GM of Digital Solutions Business Unit, Nikon Corporation
2009 - 2011 President, Nikon Precision Europe GmbH
2007 - 03/2023 Executive Vice President, Nikon Precision Inc.
2005 - 2007 Vice President, Technology, Sales and Marketing, Nikon Precision Inc.
2003 - 2005 Senior Vice President, Nikon Precision Europe GmbH
2000 - 2003 Vice President, Business Planning and Operations Support, Nikon Precision, Inc.
1998 - 2000 Associate Director, Corporate Business Planning, Nikon Precision Inc.
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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Board Member, Optisys Inc.
Board Member, Morf3D Inc.
2. Herr Yuichi Shibazaki
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Wohnort: Kumagaya-shi, Saitama-ken, Japan
Jahrgang: 1969
Nationalität: Japan
Corporate Vice President, Nikon Corporation
Ausgeübter Beruf: General Manager, Nikon Advanced Manufacturing Business Unit
Co-CEO, Nikon Advanced Manufacturing Inc.
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Qualifikation / Akademische Laufbahn:
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1988 - 1992 University of Tokyo, Maschinenbau
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Berufliche Stationen:
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Corporate Vice President, Nikon Corporation
2023 - heute General Manager, Nikon Advanced Manufacturing Business Unit
Co- CEO, Nikon Advanced Manufacturing Inc.
2020 - 2023 Corporate Vice President, Nikon Corporation
General Manager, Next Generation Project Division
2019 - 2020 Senior Fellow
General Manager, Next Generation Project Division
2015 - 2019 Fellow
Sector Manager, SEMI Business Unit R&D
1996 - heute Nikon Corporation
1992 - 1996 YAMAHA Motor Company 6.4
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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Board Member, Morf3D Inc.
3. Herr Johann Georg - genannt Jörg - Jetter
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Wohnort: Halfing, Deutschland
Jahrgang: 1973
Nationalität: Deutsch
Ausgeübter Beruf: Gründer & CEO, 4JET Group
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Qualifikation / Akademische Laufbahn:
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1993 - 1994 Rechtswissenschaften, TU Dresden (ohne Abschluss)
1994 - 1996 Wirtschaft und Marketing, Georg August Universität Göttingen (ohne Abschluss)
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Berufliche Stationen:
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2006 - heute Gründer & CEO, 4JET Group
1999 - 2006 General Manager der JET Lasersysteme GmbH
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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Beirats der Aachener Bank eG
4. Herr Masahiro Horie
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Wohnort: Amsterdam, Niederlande
Jahrgang: 1968
Nationalität: Japan
Ausgeübter Beruf: Director & President, Nikon Europe B.V.
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Qualifikation / Akademische Laufbahn:
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1988 - 1992 University of Gakushuin, Economics Degree
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Berufliche Stationen:
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2023 - heute Director & President, Nikon Europe B.V.
2019 - 2022 Managing Director, Nikon Singapore Pte, Ltd.
2017 - 2019 Executive Vice President & COO, Nikon-Essilor
2016 - 2017 Manager, Corporate Branding Dept, Nikon Corporation
2014 - 2016 Director, Marketing and Communications, Nikon Inc.
2010 - 2014 General Manager, Latin America, Nikon Inc.
2009 - 2010 Manager, Communications Strategy Section, Imaging Div. Nikon Corporation
2005 - 2009 Manager, 2nd Marketing Section, Imaging Divison, Nikon Corporation
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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten stehen im Internet unter
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www.slm-solutions.com
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im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Hauptversammlung" zur Verfügung.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder abstimmen zu lassen.
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Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder
wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre über die Billigung des nach § 87a AktG vom
Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder. Die ordentliche Hauptversammlung
der Gesellschaft vom 16. Juni 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 5 das durch den Aufsichtsrat der
Gesellschaft am 4. Mai 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 120a
Abs. 1 AktG gebilligt. Der Aufsichtsrat hat am 31. Mai 2023 unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87a
7. Abs. 1 AktG ein geändertes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen
(Vergütungssystem 2023), welches das bisherige Vergütungssystem aktualisiert und ändert. Das
Vergütungssystem 2023 für die Mitglieder des Vorstands ist in den ergänzenden Angaben zu
Tagesordnungspunkt 7 nachfolgend unter Ziffer II.1 dargestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Präsidialausschusses - vor, das vom
Aufsichtsrat am 31. Mai 2023 beschlossene und unter Ziffer II.1 dieser Einberufung als Anlage zu
Tagesordnungspunkt 7 abgedruckte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu billigen.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2022, die Schaffung eines neuen
Genehmigten Kapitals 2023 und entsprechende Satzungsänderung
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2022, eingetragen in das
Handelsregister am 4. Juli 2022, ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16. Mai 2027 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ganz oder teilweise, einmalig oder mehrmals, um insgesamt bis zu EUR 11.350.862,00 durch
Ausgabe von bis zu 11.350.862 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen (das "Genehmigte Kapital 2022").
Das Genehmigte Kapital 2022 wurde durch eine am 9. September 2022 in das Handelsregister eingetragene
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in Höhe von EUR
2.270.171,00 teilweise ausgenutzt, so dass die 10%-Grenze des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses
gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschöpft ist und das Genehmigte Kapital 2022 für eine Kapitalerhöhung
unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht mehr genutzt werden kann.
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 06, 2023 09:06 ET (13:06 GMT)