06.06.2023 15:06:57 - EQS-HV: SLM Solutions Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2023 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
EQS-News: SLM Solutions Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SLM Solutions Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2023 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2023-06-06 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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SLM Solutions Group AG Lübeck ISIN DE000A111338, DE000A30VLG2, DE000A289BJ8 und DE000A30VLH0
WKN A11133, A30VLG, A289BJ und A30VLH Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und
Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 13. Juli 2023, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Besenbinderhof
Musiksaal, Besenbinderhof 57a, 20097 Hamburg, ein.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2022, des Lageberichts für die SLM Solutions Group AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§
289a, 315a HGB
Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
https://www.slm-solutions.com/de/hv-2023/
1.
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erhältlich. Ferner werden die Unterlagen den Aktionären in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat die
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt daher keinen Beschluss zu fassen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2023 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Gesellschaft aufgestellt 4. werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben Vorstand und
Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG jährlich einen Bericht über die im vergangenen Geschäftsjahr jedem
einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und
geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) zu erstellen und diesen Vergütungsbericht der Hauptversammlung
gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die
gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung
des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. 5. Der Vergütungsbericht ist nachfolgend unter III. abgedruckt und von der Einberufung der
Hauptversammlung an auch über unsere Internetseite unter
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https://www.slm-solutions.com/de/hv-2023/
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zugänglich. Der Vergütungsbericht wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 120a Abs. 4 AktG zu billigen.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juni 2019 jeweils für
die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird), zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählten Herren Hans-Joachim Ihde und Magnus René
sowie die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Juni 2020 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, gewählte Frau Dr. Nicole
Natalie Englisch haben ihre Aufsichtsratsmandate jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 15. Februar 2023
niedergelegt. Zum Zeitpunkt der Niederlegung der Aufsichtsratsmandate bestand der Aufsichtsrat der
Gesellschaft, der nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung grundsätzlich aus
sechs Aufsichtsratsmitgliedern besteht, bereits nur noch aus fünf (5) Mitgliedern, da der von der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juni 2019 für die Dauer bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn seiner Amtszeit
beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), zum Mitglied
des Aufsichtsrats gewählte Herr Roland Busch sein Aufsichtsratsmandat bereits zum 20. April 2022
niedergelegt hatte.
Vor diesem Hintergrund hat das Amtsgericht Lübeck mit Beschlüssen vom 15. Februar 2023 beschlossen,
auf Antrag des Vorstands gemäß § 104 AktG die Herren Hamid Zarringhalam, Yuichi Shibazaki, Johann Georg -
genannt Jörg - Jetter und Masahiro Horie als Ersatz für die drei mit Wirkung zum 15. Februar 2023 6. ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder bzw. zur Ergänzung des Aufsichtsrats auf die satzungsmäßig
vorgesehene Größe bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der SLM Solutions Group AG zu bestellen. Ihr jeweiliges Amt erlischt somit mit Ablauf der
für den 13. Juli 2023 einberufenen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der
Satzung aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern, die gem. § 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 2 der Satzung von
der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 10 Abs. 2 Satz 1
der Satzung grundsätzlich für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Nach § 10 Abs. 2 Satz 3 der Satzung kann die Hauptversammlung
aber auch eine kürzere Amtszeit bestimmen. Die Wiederwahl ist statthaft. Ergänzungswahlen erfolgen nach §
10 Abs. 2 Satz 5 der Satzung für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, wenn die
Hauptversammlung nicht etwas anderes bestimmt.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat, gestützt auf den Vorschlag seines
Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat sowie der
Ziele für seine Zusammensetzung, vor, folgende Personen, die aufgrund gerichtlicher Bestellung bereits
gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind, mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung und Annahme der Wahl bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
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June 06, 2023 09:06 ET (13:06 GMT)