Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Millionen Euro
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EQS-Ad-hoc: Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG beschließt
Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Millionen Euro
22.02.2024 / 09:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Frankfurt am Main, 22. Februar 2024
Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von
bis zu 20 Millionen Euro
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG ("DBAG") (ISIN: DE000A1TNUT7 /
WKN: A1TNUT) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung
eines Aktienrückkaufprogramms beschlossen. Das Gesamtvolumen des
Aktienrückkaufprogramms beträgt bis zu 20 Mio. Euro (ohne
Erwerbsnebenkosten); es sollen unter dem Aktienrückkaufprogramm jedoch
maximal 800.000 Aktien erworben werden, was einem Anteil von ca. 4,25% des
derzeitigen Grundkapitals der DBAG entspricht. Unter diesem
Aktienrückkaufprogramm wird der jeweilige Kaufpreis pro Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) die Grenze von 90% des Nettovermögenswerts pro Aktie,
wie dieser in der jeweils letzten Quartalsmitteilung der DBAG veröffentlicht
wurde, nicht überschreiten. Der Rückkauf wird zeitnah beginnen und soll über
einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchgeführt werden.
Mit dem Aktienrückkaufprogramm macht der Vorstand der DBAG Gebrauch von der
durch die Hauptversammlung der DBAG am 28. Februar 2023 erteilten
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, wonach
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Februar 2028
eigene Aktien im Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals erwerben
darf. Entsprechend dieser Ermächtigung darf der von der DBAG gezahlte
Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der DBAG im Xetra-Handel
an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als zehn Prozent über- oder
unterschreiten.
Der Aktienrückkauf wird von einem Kreditinstitut über die Börse nach Maßgabe
der Regelungen des Artikels 5 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der EU-Kommission durchgeführt. Die
zurückgekauften Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken
verwendet werden.
Die weiteren Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms werden vor dem Beginn
des Aktienrückkaufprogramms auf der Internetseite der DBAG
(https://www.dbag.de) im Bereich "Investor Relations -
Aktienrückkaufprogramm" bekanntgegeben. Die DBAG wird auf dieser
Internetseite zudem regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms
informieren. Die DBAG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm
jederzeit auszusetzen oder einzustellen.
Kontakt:
Roland Rapelius
Leiter Unternehmenskommunikation & Investor Relations
E-Mail: Roland.Rapelius@dbag.de
Telefon: +49 69 95787 365
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Beteiligungs AG
Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 957 87-01
Fax: +49 69 957 87-199
E-Mail: welcome@dbag.de
Internet: www.dbag.de
ISIN: DE000A1TNUT7
WKN: A1TNUT
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Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
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Quelle: dpa-AFX