ACCENTRO Real Estate AG schlägt Gläubigern der 2026 fälligen Anleihe neues Konzept für Pflichtsondertilgungen und Zinsen vor
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EQS-Ad-hoc: Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Immobilien
ACCENTRO Real Estate AG schlägt Gläubigern der 2026 fälligen Anleihe neues
Konzept für Pflichtsondertilgungen und Zinsen vor
09.11.2023 / 16:19 CET/CEST
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ACCENTRO Real Estate AG schlägt Gläubigern der 2026 fälligen Anleihe neues
Konzept für Pflichtsondertilgungen und Zinsen vor
Berlin, 9. November 2023 - Die ACCENTRO Real Estate AG ("Gesellschaft") hat
vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfeldes beschlossen, den
Anleihegläubigern ihrer Anleihe 2020/2023 (heute 2020/2026, ISIN
DE000A254YS5 - die "Anleihe") ein neues Konzept für Pflichtsondertilgungen
und Zinsen vorzuschlagen, das die Verschiebung von Pflichtsondertilgungen
und die Stundung der andernfalls im Februar 2024 fällig werdenden
Zinszahlung beinhaltet.
Die Anleihe mit einem ausstehenden Nennwert von 225 Millionen EUR enthält
unter anderem die Verpflichtung, dass nach Durchführung einer ersten
Teilrückzahlung über 25 Millionen EUR im März 2023 bis spätestens zum 31.
Dezember 2023 eine weitere Teilrückführung der Anleihe in Höhe von insgesamt
40 Millionen EUR zu erfolgen hat. Nach den derzeitigen Bedingungen ist die
Anleihe weiterhin bis zum 31. Dezember 2024 um insgesamt mindestens 130
Millionen EUR und bis zum 28. Februar 2025 um insgesamt mindestens 150
Millionen EUR zurückzuführen.
Vor dem Hintergrund des weiterhin schwachen Marktumfelds und der unter
diesen Bedingungen erzielbaren Marktpreise ist die Gesellschaft zur
Erkenntnis gekommen, dass die Durchführung der bisher vereinbarten
Teilrückführung einen Zufluss von Liquidität durch Portfolioverkäufe
vorausgesetzt hätte, die derzeit nur zu Marktpreisen umsetzbar wären, die
nicht den aus Sicht der Gesellschaft höheren inhärenten Wert reflektieren.
Auch die Gespräche im Nachgang der Interessenbekundung der NongHyup Bank Co.
Ltd. und der Nox Capital Holding GmbH haben bisher nicht zu ausreichenden
Ergebnissen geführt, sodass hieraus nicht rechtzeitig mit weiteren
Finanzmitteln gerechnet werden kann.
Daher hat sich die Gesellschaft entschieden, zeitnah zu einer Abstimmung
ohne Versammlung der Gläubiger der Anleihe einzuladen, auf der unter anderem
über eine Verschiebung der ersten Pflichtsondertilgung um ein Jahr auf den
31. Dezember 2024 sowie eine Verschiebung der weiteren
Pflichtsondertilgungen auf den 30. Juni 2025 bzw. den 31. Dezember 2025
entschieden werden soll. Zudem beabsichtigt die Gesellschaft, eine Stundung
der andernfalls im Februar 2024 fällig werdenden Zinszahlung bis zum 31.
Dezember 2024 zur Abstimmung zu stellen.
Die Gesellschaft hat die Entscheidung zur Einladung zu einer Abstimmung ohne
Versammlung vor dem Hintergrund von Verhandlungen über eine neue
Strukturierung der Pflichtsondertilgungen und Zinsen mit einer Gruppe von
wesentlichen Anleihegläubigern und deren Beratern getroffen. Ausgehend von
diesen mehrwöchigen Verhandlungen hat der Vorstand nunmehr entschieden,
sämtlichen Anleihegläubigern das beschriebene neue Konzept für
Pflichtsondertilgungen und Zinsen vorzuschlagen.
Eine entsprechende Investorenpräsentation wird zeitnah auf der Website der
Gesellschaft (https://investors.accentro.de/news/praesentation) zur
Verfügung gestellt.
Mitteilende Person:
Thomas Eisenlohr, Head of Investor Relations
Tel.: +49 (0)30 887181272
eisenlohr@accentro.de
Berlin, den 9. November 2023
Der Vorstand
ACCENTRO Real Estate AG
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D-10625 Berlin
ISIN: DE000A0KFKB3 / DE000A3H3D51 / DE000A254YS5
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Ende der Insiderinformation
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Quelle: dpa-AFX