02.05.2024 09:43:21 - EQS-HV: UNIQA Insurance Group AG: Einladung zur 25. ordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: UNIQA Insurance Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
UNIQA Insurance Group AG: Einladung zur 25. ordentlichen Hauptversammlung
2024-05-02 / 09:43 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


UNIQA Insurance Group AG
ISIN AT0000821103

E I N L A D U N G

an die Aktionär:innen von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien
zu der am Montag, 03. Juni 2024, 10.00 Uhr,

im UNIQA Tower, Erdgeschoss, Platinum, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien,
stattfindenden

25. ordentlichen Hauptversammlung

Die 25. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG, FN 92933t ("UNIQA" oder die "Gesellschaft"), wird
als Präsenzversammlung einberufen und findet im UNIQA Tower, Erdgeschoss, Platinum, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien,
am Montag, 03. Juni 2024, 10.00 Uhr, statt.

T A G E S O R D N U N G

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum
31.12.2023, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands, des konsolidierten Corporate
Governance-Berichts, des gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Berichts des Vorstands sowie des Vorschlags
des Vorstands für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG je für das Geschäftsjahr
2023.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2023 ausgewiesenen
Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2023.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und (vorsorgliche)
Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Geschäftsjahre 2024 und 2025.
5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023.
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.
7. Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, bis einschließlich 30.06.2029:
a. das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens EUR 80.000.000 durch Ausgabe von
bis zu 80.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen
Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen,
b. hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre gegebenenfalls auszuschließen,
wenn das Grundkapital
(b.a) zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des
Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende
Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder
leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte jeweils der
Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen Unternehmen, einschließlich, soweit anwendbar, durch Ausgabe
von Aktien an eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung im Sinn des § 4d Absatz 4 EStG, oder
(b.b.) gegen Sacheinlagen insbesondere von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland oder
(b.c.) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder
(b.d.) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen
erhöht wird, sowie
c. mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Art der neu auszugebenden Aktien (auf Inhaber oder auf Namen
lautend), den Ausgabebetrag sowie die sonstigen Ausgabebedingungen festzusetzen (genehmigtes Kapital);
sowie Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft in § 4 Abs 3 gemäß dem Beschluss über das
genehmigte Kapital.
9. Wahl von einem Mitglied des Aufsichtsrats.

Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab spätestens einschließlich
13.05.2024, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich:
i. Jahresabschluss zum 31.12.2023 samt Lagebericht;
ii. Konzernabschluss zum 31.12.2023 samt Konzernlagebericht;
iii. Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023;
iv. Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023;
v. Gesonderter konsolidierter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2023;
vi. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2023
ausgewiesenen Bilanzgewinns;
vii. Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2023;
viii. Vergütungsbericht für die Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023;

ix. Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands und für die Mitglieder des Aufsichtsrats;
x. Bericht des Vorstands gemäß § 170 Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 153 Absatz 4 AktG;
xi. Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 9.;

xii. Satzung in der Fassung gemäß der vorgeschlagenen Änderung sowie Satzungsgegenüberstellung Bisherige
Fassung / Vorgeschlagene Fassung;
xiii. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG;
xiv. Erklärung der zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 AktG,
d.h. die Erklärung über fachliche Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass kein Grund zur
Besorgnis der Befangenheit besteht;
xv. Einladung an die Aktionäre der Gesellschaft zur 25. ordentlichen Hauptversammlung.
Diese Einladung zur 25. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis (xiv) genannten Unterlagen können ab spätestens einschließlich 13.05.2024
jeweils kostenlos bei der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor
Relations, bezogen werden. Aus Nachhaltigkeitsgründen wird die Gesellschaft die oben genannten Unterlagen nicht für
alle Aktionär:innen, die an der Hauptversammlung teilnehmen, in dieser als Ausdruck zur Verfügung stellen.
Weiters werden auf der Internetseite der Gesellschaft spätestens ab 13.05.2024 Formulare für die Erteilung und für den
Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich sein.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Ziffer 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen,
dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller:innen müssen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen muss der
Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 13.05.2024, zugehen. Ein solcher
Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower,
Abteilung Investor Relations, zu richten.
Gemäß § 110 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist an die
Gesellschaft schriftlich oder in Textform unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower,
Abteilung Investor Relations, oder per Telefax (in Textform) unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per E-Mail
an hauptversammlung@uniqa.at zu richten. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7.
Werktag vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 22.05.2024, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 AktG. Auf die Gesellschaft ist § 86 Absatz 7 AktG anzuwenden, d.h. der
Aufsichtsrat hat sich zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammenzusetzen. Dem Aufsichtsrat
der Gesellschaft haben nach gegenwärtiger und vorgeschlagener Zusammensetzung mindestens fünf Frauen und mindestens
fünf Männer (berechnet von der Gesamtanzahl von 15 Aufsichtsratsmitgliedern, d.h. zehn Kapitalvertreter:innen und fünf
Arbeitnehmervertreter:innen zusammengerechnet) anzugehören, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Absatz 7 AktG zu
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May 02, 2024 03:43 ET (07:43 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
UNIQA INSURANCE GROUP AG 928900 Frankfurt 8,270 24.05.24 16:05:42 -0,020 -0,24% 0,000 0,000 8,170 8,290

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