21.12.2023 12:00:47 - EQS-Adhoc: Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit wesentlichen Anlegergruppen

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EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich
Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Term Sheet über wesentliche Elemente einer
außergerichtlichen Lösung mit wesentlichen Anlegergruppen
2023-12-21 / 12:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News
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Aktualisierung von Insiderinformationen vom 13.11.2020, 04.05.2022, 18.08.2022 und 21.02.2023.
Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR veröffentlicht, dass neben einer von
einer deutschen Zweckgesellschaft eingebrachten zivilrechtlichen Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich
Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG auch von
weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht wurden. Am 18.08.2022 hat UNIQA Insurance Group AG als ad
hoc Mitteilung bekannt gemacht, dass ein Teil der außergerichtlich geltend gemachten zivilrechtlichen
Schadenersatzansprüche in Deutschland gerichtlich geltend gemacht wurde. Die Kläger dieser untereinander koordinierten
Anlegergruppen sind andere als jene, deren Ansprüche die deut-sche Zweckgesellschaft in Wien gerichtlich geltend macht.
Mit den Vertretern dieser untereinander koordinierten Anlegergruppen (lediglich nicht mit der deutschen
Zweckgesellschaft) wird am heutigen Tag ein Term Sheet unterzeichnet werden, das eine inhaltliche Einigung über die
wesentlichen Elemente einer möglichen außergerichtlichen Einigung darstellt. UNIQA Österreich würde sich aus Gründen
der Verfahrensökonomie, aber ohne Anerkennung der behaupteten Ansprüche und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
verpflichten, an die Anleger dieser Gruppen einen Betrag von bis zu EUR 59.320.000,00, dessen genaue Festlegung und
Fälligkeit noch von einzelnen Parametern abhängt, zu leisten. Zusätzlich zu der Ausformulierung und Unterzeichnung der
formellen und bindenden Vereinbarung bedarf diese Einigung auf Seite der Anspruchsteller deren Zustimmung mit einer
Quote von 90 %, um wirksam zu werden.
Nach gegenwärtiger Einschätzung von UNIQA wird keine wesentlich nachteilige Auswirkung für das Gesamtergebnis für das
Geschäftsjahr 2023 erwartet.
Ende der Insiderinformation  
2023-12-21 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com  
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  UNIQA Insurance Group AG 

Untere Donaustraße 21
1029 Wien
Österreich
Telefon:      +43 1 211 75-0 
E-Mail:       investor.relations@uniqa.at 
Internet:     www.uniqagroup.com 
ISIN:         AT0000821103 
WKN:          928900 
Indizes:      ATX 
Börsen:       Wiener Börse (Amtlicher Handel) 
EQS News ID:  1802311 


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1802311 2023-12-21 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1802311&application_name=news

END) Dow Jones Newswires

December 21, 2023 06:00 ET (11:00 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
UNIQA INSURANCE GROUP AG 928900 Frankfurt 8,270 24.05.24 16:05:42 -0,020 -0,24% 0,000 0,000 8,170 8,270

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