05.04.2024 11:01:16 - PTA-HV: S IMMO AG: Einladung zur 35. ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta/05.04.2024/11:01) - S IMMO AG

Wien

FN 58358 x, ISIN AT0000652250

("Gesellschaft")

Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung der

S IMMO AG

für Freitag, den 03. Mai 2024,

um 10:30 Uhr (Wiener Zeit), im Twelve

in 1100 Wien, Hertha-Firnberg-Straße 8 (Ecke Maria-Kuhn-Gasse)

I. TAGESORDNUNG

* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023 samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2023 samt Konzernlagebericht, des gesonderten nichtfinanziellen Berichts für das Geschäftsjahr 2023, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 * Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 * Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für den (gesonderten) nichtfinanziellen Bericht jeweils für das Geschäftsjahr 2024 * Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 * Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb und zur Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei auch das allgemeine Andienungsrecht und das Bezugsrecht bzw. die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen sowie zur Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen unter Widerruf der derzeit bestehenden entsprechenden Ermächtigungen und Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit dem Erwerb eigener Aktien * Beschlussfassung über die Vergütungspolitik

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 12. April 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.simmoag.at/hauptversammlung ( http://www.simmoag.at/ hauptversammlung )zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * gesonderter nichtfinanzieller Bericht, * Bericht des Aufsichtsrats, * Vergütungsbericht

jeweils für das Geschäftsjahr 2023

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8; * Bericht des Vorstandes der S IMMO AG zur Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre beim Rückerwerb von eigenen Aktien sowie zum Ausschluss des Kaufrechts (Ausschluss des Bezugsrechts) bei Veräußerung eigener Aktien (§§ 65 Abs 1b iVm 153 Abs 4 AktG) zu Punkt 7 der Tagesordnung; * Vergütungspolitik zu Punkt 8 der Tagesordnung; * Formular für die Erteilung einer Vollmacht; * Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA; * Formular für den Widerruf einer Vollmacht; * vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23. April 2024, 24:00 Uhr, Wiener Zeit (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 29. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 18 Abs 2 genügen lässt

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50

Per E-Mail: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at

Depotbestätigungen im Format PDF)

ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten: S IMMO AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT: GIBAATWGGMS

Message Type MT598 oder MT599,

unbedingt ISIN AT0000652250 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen bzw. Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000652250 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), * Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 23. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

IV. Möglichkeit zur BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten: S IMMO AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50

Per E-Mail: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at

Vollmachten im Format PDF)

Von Kreditinstituten auch per SWIFT: GIBAATWGGMS

Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000652250 im Text angeben)

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Die Vollmachten müssen spätestens bis 02. Mai 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.simmoag.at/hauptversammlung ( http://www.simmoag.at/hauptversammlung ) abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2024 05:01 ET (09:01 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
S IMMO AG 902388 Frankfurt 21,500 07.06.24 10:56:28 +0,100 +0,47% 0,000 0,000 21,600 21,500

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH