28.05.2024 15:58:45 - Urteil: Streifen auf Nike-Sporthose verletzen Adidas-Markenrechte

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Sportartikelhersteller Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design des Konkurrenten Adidas nicht mehr anbieten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag in einem Berufungsverfahren entschieden (Az. I-20 U 120/23).

Bei vier anderen Hosen, deren Streifen-Design Adidas ebenfalls beanstandet hatte, wies das Gericht die Markenrechts-Klage zurück und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Bei diesen Hosen sah das Oberlandesgericht anders als das Landgericht Düsseldorf ausreichend Unterschiede zum Adidas-Design. "Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen", teilte das Gericht mit. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei den fünf Hosen hatte Adidas 2022 seinen Markenschutz verletzt gesehen und geklagt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss, die Hosen in Deutschland anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Im September 2023 bestätigte das Landgericht die Entscheidung, woraufhin Nike in Berufung ging./tob/DP/stw


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
Nike 866993 NYSE 97,180 21.06.24 03:00:33 +1,610 +1,68% 97,180 97,450 95,960 97,180
ADIDAS AG NA O.N. A1EWWW Xetra 217,800 21.06.24 17:35:28 -3,400 -1,54% 0,000 218,100 221,700 217,800

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen |
2024 Infront Financial Technology GmbH